|  Pressemitteilung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung "Südliche Liebigstraße"

Beteiligung der Öffentlichkeit zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes

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Die Stadtverwaltung Lemgo – Abteilung Stadtplanung - teilt mit, dass vom 29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024 die Unterlagen zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes 26 01.68 „Südliche Liebigstraße“ veröffentlicht werden.

Das Plangebiet soll eine Erweiterung des Innovation Campus Lemgo (ICL) ermöglichen. Damit dies bedarfsgerecht möglich wird, ist ein multifunktionaler Nutzungskatalog in Bezug zum vorhandenen Campus geplant. Dadurch kann auf verschiedene Campusentwicklungen reagiert werden. Die naturschutzfachliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Grünstrukturen einen erhaltenswerten Lebensraum für Pflanzen und Tiere darstellen. Deshalb ist ein weiteres wesentliches Ziel diese Strukturen zu erhalten und zu schützen.

Die Geltungsbereiche der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 26 01.68 „Südliche Liebigstraße“ sind in den beigefügten Kartenauszügen grafisch dargestellt.Das Plangebiet befindet sich im südlichen Stadtbereich der Alten Hansestadt Lemgo und grenzt im Norden an die Liebigstraße und im Westen an die Bunsenstraße.

Die Unterlagen können innerhalb dieses Zeitraums online in den Beteiligungsportalen unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php und https://www.bauleitplanung.nrw/ eingesehen werden. In diesen Portalen besteht die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr während der Öffnungszeiten des Bauamtes der Stadt Lemgo, Heustr. 36 - 38, in der Abteilung Stadtplanung auf einem digitalen Lesegerät eingesehen werden.

Um einen individuellen Erörterungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter (Telefon: 05261 213-399; Mail: 5.610@lemgo.de).

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch vorgebracht werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.