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Unsere Dienstleistungen

rund ums Parken

Bewohnerparkausweis beantragen

Sie möchten Ihren "Heimvorteil" nutzen? Kein Problem.

Wer in der Innenstadt wohnt, soll auch parken können. Wir können Ihnen zwar keinen Parkplatz direkt vor Ihrer Haustür garantieren, möchten Ihnen aber doch das Abstellen Ihres Autos in Wohnungsnähe ermöglichen.

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie im Bürgerbüro oder in der Abteilung Straßenverkehr beantragen. Der Bewohnerparkausweis ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Eine Verlängerung kann jederzeit kostengünstig beantragt werden.

 

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises für in Innenstadtbereich in Lemgo:

  • Berechtigt ist, wer innerhalb des eingegrenzten Gebietes den Hauptwohnsitz hat und ein auf den eigenen Namen zugelassenes Auto besitzt. Pro Bewohner ist nur ein Bewohnerparkausweis zulässig.

  • Berechtigt ist außerdem, wer hier seinen Wohnsitz hat und das auf einem anderen zugelassene Auto nachweislich ständig nutzt. Das Auto ist z.B. auf einen Familienangehörigen oder auf die Firma zugelassen.

  • Berechtigt ist auch, wer einen Nebenwohnsitz hat, das Auto aber auf den Hauptwohnsitz außerhalb des Kreises Lippe gemeldet hat. Das trifft zum Beispiel häufig auf Studierende zu.

  • Nicht berechtigt ist, wer hier einen Nebenwohnsitz hat und mit Hauptwohnsitz innerhalb des Kreises Lippe gemeldet ist.

  • Nicht berechtigt ist außerdem, wer hier seinen Arbeitsplatz hat, aber nicht hier wohnt.

  • Durch Nutzung dieses Ausweises ergibt sich keine Garantie zum Vorfinden eines freien Parkplatzes.

     

Kosten

Die Gebühr beträgt 30 EUR für 1 Jahr. Bei einem Fahrzeugwechsel ist die Änderung gebührenfrei.

Notwendige Unterlagen

  • Ihr Kraftfahrzeugschein

  • Ihr alter Parkausweis (wenn bereits einer ausgestellt wurde)

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass

  • Antrag auf Erteilung Bewohnerausweis

     

Formulare

Bewohnerparkausweis beantragen   

Bewohnerparkausweis - Bescheinigung Vermieter Stellplätze

Bewohnerparkausweis - Hinweis

Bewohnerparkausweis - Nachweis Überlassung Kfz

 

Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle weiteren Fragen zur Verfügung.


Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

In Bürgerbüro oder in der Abteilung Straßenverkehr können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "BI" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen.

Sollten Sie nicht über diese Merkzeichen verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange Parkplakette) zu gewähren. Dazu muss aber der Kreis Lippe, Team Schwerbehinderung, eine Stellungnahme abgeben. Den Antrag können Sie ebenfalls im Bürgerbüro oder in der Abteilung Straßenverkehr stellen.

Der Genehmigungsbescheid enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze (Flyer unter Parken in Lemgo Schwerbehindertenparkplätze) genutzt werden.

 

Hinweis:
Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.

 

Notwendige Unterlagen:

für die blaue Parkplakette

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes (Kreis Lippe)

  • Personalausweis oder Reisepass 

  • Lichtbild (35 mm x 45 mm)

     

Besonderheiten

  • Die Parkberechtigung ist nicht an das Kfz gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt

  • Die Berechtigung ist 3 Jahre gültig (längstens jedoch bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises)

     

für den orangenen Parkausweis

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "G", einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung

  • Personalausweis oder Reisepass 

  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)

  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)

     

Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.


Handwerkerparkausweis

Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie von der Alten Hansestadt Lemgo eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Regierungsbezirk Detmold erhalten.

Sonstige Dienstleistungsunternehmen, die eine Handwerkerparkaus erhalten können, sind z.B. Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus oder Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät.

 

Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot oder Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO)
     

Kosten

Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig und die Verwaltungsgebühr beträgt 120,00 € für die erste und jede weitere Genehmigung. Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf bis zu 4 weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der mit einem Hologramm (Kopierschutz) versehene Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden. Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung zu begleichen.

Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.