Unsere Dienstleistungen

rund ums Parken

Bewohnerparkausweis beantragen

Sie möchten Ihren "Heimvorteil" nutzen? Kein Problem.

Wer in der Innenstadt wohnt, soll auch parken können. Wir können Ihnen zwar keinen Parkplatz direkt vor Ihrer Haustür garantieren, möchten Ihnen aber doch das Abstellen Ihres Autos in Wohnungsnähe ermöglichen.

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie im Bürgerbüro oder in der Abteilung Straßenverkehr beantragen. Der Bewohnerparkausweis ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Eine Verlängerung kann jederzeit kostengünstig beantragt werden.

 

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises für in Innenstadtbereich in Lemgo:

  • Berechtigt ist, wer innerhalb des eingegrenzten Gebietes den Hauptwohnsitz hat und ein auf den eigenen Namen zugelassenes Auto besitzt. Pro Bewohner ist nur ein Bewohnerparkausweis zulässig.

  • Berechtigt ist außerdem, wer hier seinen Wohnsitz hat und das auf einem anderen zugelassene Auto nachweislich ständig nutzt. Das Auto ist z.B. auf einen Familienangehörigen oder auf die Firma zugelassen.

  • Berechtigt ist auch, wer einen Nebenwohnsitz hat, das Auto aber auf den Hauptwohnsitz außerhalb des Kreises Lippe gemeldet hat. Das trifft zum Beispiel häufig auf Studierende zu.

  • Nicht berechtigt ist, wer hier einen Nebenwohnsitz hat und mit Hauptwohnsitz innerhalb des Kreises Lippe gemeldet ist.

  • Nicht berechtigt ist außerdem, wer hier seinen Arbeitsplatz hat, aber nicht hier wohnt.

  • Durch Nutzung dieses Ausweises ergibt sich keine Garantie zum Vorfinden eines freien Parkplatzes.

     

Kosten

Die Gebühr beträgt 70 EUR für 1 Jahr. Bei einem Fahrzeugwechsel ist die Änderung gebührenfrei.

Notwendige Unterlagen

  • Ihr Kraftfahrzeugschein

  • Ihr alter Parkausweis (wenn bereits einer ausgestellt wurde)

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass

  • Antrag auf Erteilung Bewohnerausweis

     

Formulare

Bewohnerparkausweis beantragen   

Bewohnerparkausweis - Bescheinigung Vermieter Stellplätze

Bewohnerparkausweis - Hinweis

Bewohnerparkausweis - Nachweis Überlassung Kfz

 

Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle weiteren Fragen zur Verfügung.


Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

In Bürgerbüro oder in der Abteilung Straßenverkehr können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "BI" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen.

Sollten Sie nicht über diese Merkzeichen verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange Parkplakette) zu gewähren. Dazu muss aber der Kreis Lippe, Team Schwerbehinderung, eine Stellungnahme abgeben. Den Antrag können Sie ebenfalls im Bürgerbüro oder in der Abteilung Straßenverkehr stellen.

Der Genehmigungsbescheid enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze (Flyer unter Parken in Lemgo Schwerbehindertenparkplätze) genutzt werden.

 

Hinweis:
Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.

 

Notwendige Unterlagen:

für die blaue Parkplakette

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes (Kreis Lippe)

  • Personalausweis oder Reisepass 

  • Lichtbild (35 mm x 45 mm)

     

Besonderheiten

  • Die Parkberechtigung ist nicht an das Kfz gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt

  • Die Berechtigung ist 3 Jahre gültig (längstens jedoch bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises)

     

für den orangenen Parkausweis

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "G", einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung

  • Personalausweis oder Reisepass 

  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)

  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)

     

Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.


Handwerkerparkausweis

Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie von der Alten Hansestadt Lemgo eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Regierungsbezirk Detmold erhalten.

Sonstige Dienstleistungsunternehmen, die einen Handwerkerparkausweis erhalten können, sind z.B. Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus oder Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät.

 

Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot oder Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO)
     

Kosten

Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig und die Verwaltungsgebühr beträgt 120,00 € für die erste und jede weitere Genehmigung. Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf bis zu 4 weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der mit einem Hologramm (Kopierschutz) versehene Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden. Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung zu begleichen.

Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.


Überwachung ruhender Verkehr

Die Verkehrsüberwachung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der ruhende Verkehr kontrolliert.

Bei allen Verstößen ist die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder in der bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt und steht nicht im Ermessen der Überwachungskräfte.

Die Überwachungskräfte erhalten keine "Fangprämien" und erledigen auch nur ihren Job - und der ist manchmal nicht sehr angenehm.

Übrigens: Niemand muss falsch Parken. Kostenlose und kostengünstige Parkmöglichkeiten finden die unter Parken in Lemgo.

Was kann man tun, wenn man doch mal ein „Knöllchen“ erhalten hat?

Auf der Mitteilung, die von der Verkehrsüberwachung am Fahrzeug hinterlassen wird, befindet sich ein Hinweis, dass die Angelegenheit sofort durch Zahlung eines Verwarngeldes erledigt werden kann.

Über die Webseite http://knoellchen.krz.de/60 (klicken oder direkt wie dargestellt im Browser eingeben) und Eingabe der aufgeführten Kennung sowie des Kfz.-Kennzeichens ist es innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Tatdatum möglich, sich direkt über die Details der begangenen Ordnungswidrigkeit zu informieren und diese – wenn gewünscht – sofort durch Zahlung des damit einhergehenden Verwarngeldes abschließend zu erledigen.

Alternativ gelangt man über das Scannen des QR-Codes mit einem Smartphone direkt zur Webseite und muss lediglich das Kfz.-Kennzeichen für den weiteren Ablauf eingeben.

Sollte diese Möglichkeit nicht genutzt werden, erhält die Halterin oder der Halter in Kürze per Post von der Abteilung Straßenverkehr Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf diesem Schreiben befinden sich die Kontaktdaten der Sachbearbeitung.

Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zum Verfahren zur Verfügung.

 

 

Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?

 

Sie können diesen in Form einer Anzeige an die Abteilung Straßenverkehr melden. Das setzt allerdings voraus, dass Sie bereit sind Ihre Feststellungen ggf. auch vor Gericht als Zeuge zu bestätigen. Spätestens dann erfährt der Betroffene Ihren Namen.

Anonyme, unvollständige und nicht eindeutige Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.

Bei akuten Vorfälle wenden Sie sich bitte direkt an die Verkehrsüberwachung.

Folgende Angaben werden benötigt, um die Anzeige durch die Abteilung Straßenverkehr weiterverfolgen zu können:

  • Wer erstattet die Anzeige? - Name und Anschrift
  • Welcher Verstoß wird angezeigt?
  • Wo wird falsch geparkt? - Straße und Hausnummer
  • Wann wird falsch geparkt? - Datum und Uhrzeit
  • Wer hat falsch geparkt? - Kennzeichen, Fabrikat, Farbe des Fahrzeuges

Weiterhin wird ein Foto der angezeigten Ordnungswidrigkeit benötigt oder ein zweiter Zeuge.

Die Anzeige senden Sie bitte per E-Mail, Post oder Fax (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im JPG- oder PDF-Format).