Kinderschutz
für die Sicherheit der Kleinen
Wenn es im familiären und/oder schulischen Rahmen zu Schwierigkeiten kommt und ein harmonisches Zusammenleben kaum noch möglich scheint- gibt es Unterstützung und Hilfe im Jugendamt.
Lebenswichtige Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen befriedigt werden. In der Regel sind es die Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder am stärksten am Herzen liegt und die eine angemessenes Lebensumfeld schaffen. Wenn Eltern ihre Erziehungsverantwortung jedoch grob vernachlässigen oder missbrauchen, dann muss der Staat aktiv werden und Kinder und Jugendliche schützen und eine Kindeswohlgefährdung ausräumen und ausschließen.
Präventiver Kinder- und Jugendschutz
Für den präventiven Kinder- und Jugendschutz gilt als übergreifendes Ziel die Vorbeugung gegen mögliche Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen. Durch präventive Angebote und Maßnahmen in Schulen, an Elternabenden oder bei Multiplikatorenschulungen sollen Gefährdungen und Beeinträchtigungen in der Entwicklung von jungen Menschen verhindert werden. Sie sollen sich positiv auf die Förderung von Lebenskompetenzen, der Herausbildung von Handlungskompetenzen sowie auf die Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten auswirken. Kinder und Jugendliche sollen für allgemeine Lebensrisiken sensibilisiert werden. Aufgabe des Jugendschutzes ist, entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien durch Beratung und Unterstützung sowie durch jugendschutzrechtliche Auflagen zu schaffen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach §14 SGB VIII
Themenschwerpunkte:
- Prävention vor sexualisierter Gewalt
- Suchtvorbeugung: Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum
- Medienprävention
- Gewaltprävention
- Rechtsextremismus, Salafismus, Rassismus
Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz
Themenschwerpunkte:
- Beratung zum Jugendschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendschutzkontrollen
Links:
Wie sieht Jugendschutz in Deutschland aus?