Kinderschutz

für die Sicherheit der Kleinen

Wenn es im familiären und/oder schulischen Rahmen zu Schwierigkeiten kommt und ein harmonisches Zusammenleben kaum noch möglich scheint- gibt es Unterstützung und Hilfe im Jugendamt.

Lebenswichtige Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen befriedigt werden. In der Regel sind es die Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder am stärksten am Herzen liegt und die eine angemessenes Lebensumfeld schaffen. Wenn Eltern ihre Erziehungsverantwortung jedoch grob vernachlässigen oder missbrauchen, dann muss der Staat aktiv werden und Kinder und Jugendliche schützen und eine Kindeswohlgefährdungausräumen und ausschließen.

Kontakt


§ 8b-Beratung

Beratung durch eine insoweit erfahrenen Fachkraft

 

Ein effektiver Kinderschutz erfordert die enge Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und Fachkräfte. Nur durch ein vernetztes Vorgehen können Kinder wirksam vor Gefährdungen geschützt werden. Um diese wichtige Kooperation zu unterstützen, bietet der öffentliche Jugendhilfeträger eine fachliche Beratung nach § 8b SGB VIII an (sogenannte § 8b – Beratung). Eine Beratung erfolgt zunächst anonymisiert.

 

Anspruchsberechtigte Fachkräfte

Folgende Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Beratung:

  • Berufsgeheimnisträger (beispielsweise ÄrztIn, PsychologIn, ZahnärztIn)
  • Lehrkräfte an Schulen
  • Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten
  • Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Fachkräfte in Beratungsstellen
  • Andere Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen

 

Beratung durch die insoweit erfahrene Fachkraft

Die anspruchsberechtigten Fachkräfte können sich an die insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamtes wenden, wenn:

  • Sie den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung haben
  • Sie unsicher in der Einschätzung einer möglichen Gefährdungssituation sind
  • Sie Unterstützung bei der Erarbeitung von Hilfemöglichkeiten benötigen

 

Aufgaben und Ergebnisse der Beratung

Die insoweit erfahrene Fachkraft hat folgende Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung
  • Beratung zu möglichen Handlungsschritten
  • Hilfe bei der Erarbeitung eines Schutzplans

Als Ergebnis der Beratung können die Fachkräfte mit einer fundierten Einschätzung der Situation sowie konkreten Handlungsempfehlungen rechnen. Ziel ist es, gemeinsam die bestmögliche Unterstützung für das betroffene Kind zu finden und seinen Schutz sicherzustellen.

 

Kontakt:

H.Lange

h.lange@lemgo.de

05261 – 213 416


Präventiver Kinder- und Jugendschutz

Regelungen und Angebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Jugendschutz ist der Oberbegriff für alle rechtlichen Regelungen und pädagogischen Angebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren. Der Kinder- und Jugendschutz umfasst die Aufgabe, die Kinder und Jugendlichen zu befähigen, sich selbst vor Risiken und Gefährdungen zu schützen.Er trägt dazu bei, dass junge Menschen die Fähigkeit entwickeln, Gefährdungen selbst zu erkennen und zu lernen, mit potenziell gefährlichen Verlockungen kompetent umzugehen.

Es werden verschiedene Angebote und Maßnahmen an Schulen in Form von Schulseminaren oder Elternabenden durchgeführt. Zudem können Eltern zu Fragen zu den verschiedenen Gesetzen im Jugendschutz (Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendmedienschutz) beraten werden.

 

Themenschwerpunkte des präventiven Kinder- und Jugendschutzes:

  • Prävention von sexualisierter Gewalt
  • Suchtprävention (Alkohol, Tabak, Drogen)
  • Medienprävention
  • Gewaltprävention
  • Rechtsextremismus, Salafismus, Rassismus
  • Beratung zu den Jugendschutzgesetzen
  • Mitwirkung bei Jugendschutzkontrollen
  • Mitwirkung beim Jugendschutzkalender

 

Jugendschutzkalender 2024

 

„Respekt zeigen- Toleranz leben“, unter diesem Motto steht der Jugendschutzkalender 2024.

Wir alle sind vielfältig und anders, sollten aber gleichermaßen gerecht und ohne Gewalt und Diskriminierung in der Gesellschaft leben können.

Du weißt mal nicht weiter? Du brauchst jemanden zum Reden? Hier bekommst du Hilfe:

 

Schulsozialarbeit

 

Familien-, Ehe-, Kinder- und Jugendberatung Kreis Lippe

Papenstraße 4, 32657 Lemgo

https://www.beratung-lippe.de/kontakt/

 

Nummer gegen Kummer

Kinder- und Jugendtelefon: 116 111

Beratung per Mail und Chat

https://www.nummergegenkummer.de/

 

Krisenchat

Chatberatung rund um die Uhr für Jugendliche bis 25 Jahren

https://krisenchat.de/

 

Links:
 

Jugendschutzkalender

Wie sieht Jugendschutz in Deutschland aus?

Das Jugendschutzgesetz im Überblick

Jugendschutzgesetz im Detail

Jugendarbeitsschutzgesetz

Viele Eltern und Sorgeberechtigte sind unsicher, was ihre Kinder ab welchem Alter dürfen und was nicht. In der Öffentlichkeit ist dies durch das Jugendschutzgesetz geregelt. Es gibt unter anderem Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen Jugendliche Alkohol und Zigaretten erwerben und konsumieren dürfen oder wie lange sie sich abends in Gaststätten oder alleine im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Weitere Informationen und Antworten zum Jugendschutzgesetz erhalten Sie unter folgenden Links:

https://www.burkardroth.de/freizeit-bildung/jugend/m_4268

https://ajs.nrw/jugendschutzrecht/rechtsgrundlagen/jugendschutzrecht/

https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutz/

Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch Medien. Im Kino oder Fernsehen gibt es deswegen beispielsweise Empfehlungen, ab welcher Altersstufe ein Film für Kinder oder Jugendliche freigegeben ist.

https://ajs.nrw/jugendschutzrecht/rechtsgrundlagen/jugendmedienschutz/

Der Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt junge Menschen am Beginn ihres Berufs- und Arbeitslebens vor Überbeanspruchung und Gefahren am Arbeitsplatz. Übermäßige Belastungen durch die Berufsarbeit, die sich meist am Leistungsvermögen Erwachsener orientiert, kann gerade bei jungen Menschen zu gesundheitlichen Schäden sowie zur Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Entwicklung führen. Grundsätzlich dürfen junge Menschen unter 15 Jahren keiner Beschäftigung nachgehen. Aber für die Altersstufe der 13- bis 15-Jährigen gibt es einige Ausnahmen - wie Schülerpraktika oder Zeitungen austragen -, sofern die Eltern ihre Einwilligung erteilen.

https://ajs.nrw/jugendschutzrecht/rechtsgrundlagen/sexualstrafrecht/