Ein Mann mit Fahrrad steigt aus einem Zug aus.

ÖPNV

in Lemgo

Stadtbus

In Lemgo fährt der Stadtbus als Verbindung zwischen Innenstadt und Ortsteilen. Betreiber sind die Stadtwerke. Seit Einführung des seit 1994 bestehenden Systems werden jährlich über 2,2 Mio Fahrgäste mit dem Stadtbus transportiert. Auf drei Durchmesserlinien und zwei Halblinien fahren die Busse montags bis freitags von 06:00-19:30 Uhr und samstags von 08:00 - 17:00 Uhr im Halbstundentakt, sowie montags bis freitags von 06:45-7:45 Uhr und 12:15-17:15 Uhr im Viertelstundentakt. Insgesamt werden ca. 230 Haltestellen im Stadtgebiet angefahren. Mit verschiedenen Aktionen ist man ständig bemüht, das System weiter zu verbessern. Dazu zählt auch, es allen Nutzergruppen zugänglich zu machen und die Bedürfnisse aller Fahrgäste (Rollstuhlfahrer, Rollator-Nutzer, Menschen mit Kinderwagen, Menschen mit schwerem oder unhandlichem Gepäck, Menschen mit Krücken etc.) zu berücksichtigen. So wurde in Lemgo in den vergangenen Jahren kontinuierlich in die entsprechende Infrastruktur und Fahrzeugtechnik investiert, nicht zuletzt auch durch den barrierefreien Ausbau der Haltestellen.

Das Stadtbussystem wird von den Stadtwerken Lemgo betrieben.
Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie unter

Stadtbus Lemgo


Regionalverkehr

Für die überörtlichen Verkehre im Stadtgebiet ist die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) zuständig, deren Dachmarke „Lippemobil“ unter dem Link Menschen verbinden. Ziele erreichen. - Lippemobil alle Themen zur Mobilität vereinigt.

Außerdem gibt es in Lemgo neben dem Bahnhof Lemgo die beiden Haltepunkte Lemgo-Lüttfeld und Hörstmar. Die RB 73 - eurobahnverbindet dabei Lemgo mit Bielefeld.

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Barrierefreie Haltestellen

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat vor einigen Jahren die Belange aus dem Behindertengleichstellungsgesetz übernommen. So sind alle Haltestellen barrierefrei umzugestalten. Ein ehrgeiziges Ziel – allein aus finanzieller Sicht. Aufgelegte Förderprogramme sollen die zuständigen Stellen bei dem Umbau unterstützen.

Schaffung von Barrierefreiheit ist jedoch keine neue Anforderung, sondern seit langem ein anerkanntes gesellschaftspolitisches Ziel. Und so wurde in Lemgo in den vergangenen Jahren kontinuierlich in die entsprechende Infrastruktur und Fahrzeugtechnik investiert. Es wurden z.B. im Rahmen von anstehenden Straßenbaumaßnahmen vorhandene Haltestellen barrierefrei ausgebaut, aber auch an wichtigen Punkten, wie beispielsweise dem Klinikum Lemgo, die Barrierefreiheit hergestellt.

Mit Aufbau eines Haltestellenkatasters wurde 2016 gezielt der Bedarf ermittelt und anhand von Fahrgastzahlen und der Nähe zu Einrichtungen wie Eben Ezer, Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen etc. priorisiert. Im Vorfeld wurden dazu Gespräche mit Behindertenbeauftragten, Verbänden und weiteren Experten geführt, um beim Thema Barrierefreiheit die Bedürfnisse aller Fahrgäste (Rollstuhlfahrer, Rollator-Nutzer, Menschen mit Kinderwagen, Menschen mit schwerem oder unhandlichen Gepäck, Menschen mit Krücken etc.) berücksichtigen zu können. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse sind bislang in nunmehr 3 Bauabschnitten mehr als 80% der Stadtbushaltestellen barrierefrei umgestaltet. In weiteren Bauabschnitten sollen nun auch die Regionalbushaltestellen mit betrachtet werden.

 

Im Sinne eines Wiedererkennungswertes werden die Haltestellen in einem einheitlichen Konzept umgebaut.

  • Die Haltestellen erhalten einen 18 cm hohen Buskapstein, der ein niveaugleiches Ein- und Aussteigen ermöglicht.
  • Außerdem werden die Haltestellen mit taktilen Elementen in Form von weißen Noppen- und Rippenplatten ausgestattet, die Blinden die Nutzung des ÖPNV ermöglichen und Sehbehinderten gleichsam als Orientierung dienen.
  • In Kombination mit der Neupflasterung der Haltestellen in anthrazit wird allen Verkehrsteilnehmenden die Besonderheit der Flächen verdeutlicht.

Diese Modernisierung führt für alle in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu einer deutlichen Funktionsverbesserung des ÖPNV in Lemgo.

Die Planung für die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt seitens Straßen und Entwässerung Lemgo (SEL) und wird mit den Stadtbusbetreibern inkl. dem zuständigen Verkehrsunternehmer im Vorfeld besprochen. Außerdem werden der Landesbetrieb Straßen NRW oder der Kreis Lippe als Straßenbaulastträger mit einbezogen, sollten die Haltestellen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen liegen.


Berichtspflicht nach VO EG 1370/2007

Seit dem 03.12.2009 ist die Verordnung (EG) 1370/ 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten. In Art. 7 (1) dieser Verordnung ist gefordert, dass von den zuständigen Behörden für ihren Zuständigkeitsbereich ein Bericht zu verfassen ist.

 

Allgemeines

Seit dem 03.12.2009 ist die Verordnung (EG) 1370/ 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten. In Art. 7 (1) dieser Verordnung ist gefordert, dass von den zuständigen Behörden für ihren Zuständigkeitsbereich ein Bericht zu verfassen ist, aus dem die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes, sowie die diesen Betreibern gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte hervorgehen. Dabei wird nach Busverkehr und schienengebundenen Verkehren differenziert. Der Bericht muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen. Außerdem soll er ggf über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit informieren. Der Bericht ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

 

Bedienungsqualität

Seit Einführung des seit 1994 bestehenden Systems werden jährlich über 2,2 Mio Fahrgäste mit dem Stadtbus transportiert. Auf drei Durchmesserlinien und zwei Halblinien (siehe auch Stadtbus-Netzplan) fahren die Busse montags bis freitags von 06:00-19:30 Uhr und samstags von 08:00 - 17:00 Uhr im Halbstundentakt, sowie montags bis freitags von 06:45-7:45 Uhr und 12:15-17:15 Uhr im Viertelstundentakt. Mit den Linien 881-885 werden die Ort-steile Brake, Brüntorf, Entrup, Kirchheide, Leese, Lieme, Lüerdissen und Matorf mit dem Stadtzentrum verbunden. An einem zentralen „Treffpunkt“ ist für die Fahrgäste ein problemloser Wechsel möglich, da sich die Stadtbusse dort zeitgleich treffen. Auch mit dem SPNV ist die zeitliche Taktung bestmöglich abgestimmt. Insgesamt werden ca. 230 Haltestellen im Stadtgebiet angefahren. Mit verschiedenen Aktionen ist man ständig bemüht, das System weiter zu verbessern. So wird in Lemgo kontinuierlich in die entsprechende Infrastruktur und Fahrzeugtechnik investiert. Auch wird die Zufriedenheit der Kunden in regelmäßigen Abständen mit repräsentativen Kundenbefragungen überprüft. Für alle Fragen rund um den Stadtbus, Fahrkartenverkauf und Abo-Verwaltungen stehen am Treffpunkt im zentralen Kundenzentrum montags bis donnerstags von 08:00 -17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr Mitarbeiter im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Weitere Aktionen, wie z.B. Rollator- und Rollstuhl-Tag, Busschulungen für Schüler, Ausbildung von ehrenamtlichen Bushelfern oder Schüler-Busbegleitern runden das Angebot ab.

 

 

Die Stadt Lemgo ist als Aufgabenträgerin gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW die zuständige Behörde für das Stadtbussystem (Linie 881 – 885). Alle weiteren Busverkehre sind per Delegation an den Kreis Lippe bzw. den Regiebetrieb KVG Lippe mit allen Rechten und Pflichten übertragen worden. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im öffentlichen Personennahverkehr hat die Stadt die Stadtwerke Lemgo GmbH mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäß Ratsbeschluss vom 16.11.2009 wie folgt betraut, wobei AST-Verkehre, reine Schülerverkehre oder Schülerverstärkerfahrten davon ausgenommen sind.

 

a) Planung

  • Fahr- und Fahrzeitplanung
  • Netzplanung • Produktentwicklung
  • Qualitätsstandards definieren und umsetzen
  • Vorgaben für die Ausstattung der Stadtbusse (z.B. Corporate Design der Busse außen und innen, Kneeling, Klimaanlage, Infotainment, Haltestellenansage, Rampe, Fahrgastzählung) umsetzen
  • Permanente wirtschaftliche Optimierung des Stadtbusangebotes
  • Begleitung, Prüfung und Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der Gesetzgebung von EU, Bund und Land
  • Abstimmung mit den Aufgabenträgern im Kreis Lippe

 

b) Betrieb

  • Halten der für den Stadtverkehr notwendigen Konzessionen oder Betriebsführungsübertragungen
  • Betriebsführung nach BO Kraft

 

c) Leistungskontrolle und Abrechnung

  • Kontrolle und Rechnungsprüfung der vergebenen Dienstleistungsaufträge
  • Fahrscheinkontrolle im Stadtbus
  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit der vorgegebenen Ausstattungsmerkmale des Stadtbusses

 

d) Infrastrukturvorhaltung

  • Haltestellen Aufbau und Wartung von blauen Metallstelen mit aufgedrucktem Fahrplan nach vorgege-benem Muster an allen Stadtbushaltestellen
  • Wartehäuser Aufbau und Betrieb von Wartehäuschen im Stadtbusdesign an den wichtigen Haltestellen
  • Fahrradschließanlagen Aufbau und Betrieb von Fahrradschließanlagen an Endhaltepunkten und sonstigen geeigneten Haltestellen
  • Ampelvorrangschaltung Betrieb und Wartung für benötigte Ampelvorrangschaltungen.

 

e) Vorhalten

  • eines eigenen Stadtbuskundenzentrums mit ausreichender Personalausstattung für Kundeninformation, Fahrkartenverkauf und Abo-Verwaltung

 

f) Stadtbusmarketing

  • Bereitstellen von Netzplänen und Fahrplänen
  • Werbung für die verschiedenen Fahrkartenangebote
  • Erschließung neuer Kunden oder Kundengruppen
  • Print- und Radiowerbung
  • Verzicht von Werbung an Haltestellen, Ausnahme Eigenwerbung für Stadtbus und SWL
  • Verzicht von Werbung am Stadtbus


Beförderungsqualität

Die betrieblichen Qualitätsmerkmale sind in den Leistungsbeschreibungen festgelegt. Die Konzession läuft bis einschließlich 31.12.2018.

 

Ausgleichsleistungen

Folgende Ausgleichsleistungen sind seitens der Stadt Lemgo an die Stadtwerke GmbH, als Unternehmen für den Stadtbusverkehr, geflossen. Bei der Betrauung handelt es sich um einen öDA gem. Artikel 5 (2) VO (EU) 1370/ 2007. Die Linien 881-885 sind darin inbegriffen. Es gilt der Gemeinschaftstarif „Der Sechser“.

 

2012:
Betriebsleistung: 829.264 Wagen-km im Stadtgebiet Lemgo
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.021,60 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 128.000,00 €

 

2013:
Betriebsleistung:834.087 Wagen-km im Stadtgebiet Lemgo
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.068,82 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 130.545,00 €

 

2014:
Betriebsleistung: 829.341 Wagen-km im Stadtgebiet Lemgo
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.037,35 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 120.150,00 €

 

2015:
Betriebsleistung: 813.733 Wagen-km im Stadtgebiet Lemgo
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.025,82 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 120.063,51 €

 

2016:
Betriebsleistung: 815.748 Wagen-km im Stadtgebiet Lemgo
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.025,82 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 120.032,78 €

 

2017:
Betriebsleistung: 822.390 Wagen-km im Stadtgebiet Lemgo
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.021,60 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 155.000 €

 

2018:
Betriebsleistung: 822.197 Wagen-km im Stadtgebiet Lemgo
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW:104.024,50 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 155.040,15 €

Die Stadt Lemgo ist als Aufgabenträgerin gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW die zuständige Behörde für das Stadtbussystem (Linie 881 – 885). Alle weiteren Busverkehre sind per Delegation an den Kreis Lippe bzw. den Regiebetrieb KVG Lippe mit allen Rechten und Pflichten übertragen worden. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im öffentlichen Personennahverkehr haben die Stadt und die Stadtwerke Lemgo GmbH eine Vereinbarung zur gemeinsamen Durchführung von Vergabeverfahren für den Stadtbusverkehr Lemgo vom 13.11.2017 geschlossen. Gemäß den auf dieser Grundlage abgeschlossenen Regelungen – dem Verkehrsvertrag über die Erbringung von Linienverkehren im Stadtbusverkehr Lemgo (öffentlicher Dienstleistungsauftrag) ab dem 01.01.2019 sind die Stadtwerke Lemgo mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut.

 

Ausgleichsleistungen

Folgende Ausgleichsleistungen sind seitens der Stadt Lemgo an die Stadtwerke Lemgo GmbH, als Unternehmen für den Stadtbusverkehr, geflossen. Bei dem Verkehrsvertrag handelt es sich um einen öDA gem. Artikel 5 (2) VO (EU) 1370/ 2007. Die Linien 881-885 sind darin inbegriffen. Es gilt der Gemeinschaftstarif „Der Sechser“.

 

2022:
Betriebsleistung: 826.409 km
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.021,60 €
Ausgleichleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 135.000,00 €

 

2021: 
Betriebsleistung: 847.407 km
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.021,60 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 135.000,00 €

 

2020:
Betriebsleistung: 766.545 Wagen-km im Stadtgebiet Lemgo
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.021,60 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 135.000,00 €

 

2019:

Betriebsleistung: 815.201 Wagen-km im Stadtgebiet Lemgo
Ausgleichsleistung nach § 11a ÖPNVG NRW: 104.021,60 €
Ausgleichsleistung nach § 11(2) ÖPNVG NRW: 155.000,00 €  

 

Beförderungsqualität

Die betrieblichen Qualitätsmerkmale sind in den Leistungsbeschreibungen zur Vergabe festgelegt. Die Konzession läuft bis einschließlich 31.12.2026 mit der Option einer zweijährigen Verlängerung seitens des Aufgabenträgers.