Sofortprogramm Innenstadt
Lemgo
lebenswert machen

Fördermittel sind wichtige Instrumente, um eine Stadt weiterzuentwickeln.
Privates und öffentliches Engagement ist für ein attraktives und lebenswertes Mittelzentrum essentiell.
Verschiedenste Fördermittel und indirekte Förderungen wie steuerliche Begünstigungen sind in Lemgo im Einsatz. Die Liste der eingesetzten Förderprogramme, um die Zukunftsaufgaben in Lemgo zu meistern wird stetig länger.
Ihr Geschäft in der Fußgängerzone? Mit uns wird es möglich!
Die Stadt Lemgo unterstützt die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen und Selbstständigen in der Lemgoer Fußgängerzone durch zwei Förderprogramme für die Reduzierung der Kaltmiete während der Förderphase. Ziel ist die Stärkung der Innenstadtattrativität und die Etablierung neuer, ergänzender Nutzungen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen entlang des Straßenkreuzes der Mittelstraße und der Breiten Straße innerhalb der Wallanlage. Die Gelder hierfür kommen aus dem Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ (ZIO) und aus städtischen Mitteln.
Förderfähigkeit
Förderfähig sind insbesondere Neuansiedlungen, Erweiterungen bestehender Betriebe und innovative Nutzungskonzepte aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen. Voraussetzung für eine Förderung sind die Umsetzung des Vorhabens innerhalb des festgelegten Fördergebiets, das Vorliegen eines tragfähigen Geschäftskonzepts mit Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt sowie die Vereinbarkeit der geplanten Nutzung mit den Zielen des Förderprogramms. *¹
Umfang der Förderung
Für eine Förderung müssen Eigentümer (Vermieter), Stadt und Interessent zusammenarbeiten: Eigentümer passen den Mietzins um mindestens 30% nach unten an und vermieten die Räumlichkeiten ohne Mehrwertsteueroptierung an die Stadt Lemgo. Diese schließt wiederum einen Untermietvertrag mit dem Interessenten ab und reduziert die Miete um weitere 30%. Somit ergibt sich eine reduzierte Miete von mindestens 60% gegenüber der bisherigen Vermietung.
Der Ablauf der Förderungsmaßnahme gliedert sich in folgende Schritte:
- Erstberatung durch die Wirtschaftsförderung der Alten Hansestadt Lemgo
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens durch Einreichung der erforderlichen Unterlagen*²
- Prüfung des Antrags hinsichtlich der Förderfähigkeit
- Bewilligung
- Umsetzung des Vorhabens innerhalb des vereinbarten Zeitraums
Derzeit ist die Förderphase bis einschließlich 31. Dezember 2027 befristet – eine Antragsstellung ist in diesem Zeitraum laufend möglich, vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung steht Ihnen die Wirtschaftsförderung der Alten Hansestadt Lemgo gerne zur Verfügung.
*¹ Von der Förderung ausgeschlossen sind Filialisten, Hörgeräteakustiker, Makler, Finanzdienstleister, Franchise-Gastronomie, Friseur-/Barbiergeschäfte und Mobilfunkanbieter. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.02.2025.
*² Im Falle einer Neugründung sind ein Lebenslauf sowie Businessplan einzureichen. Im Falle einer Umsiedlung umfassen die Beurteilungsunterlagen eine kurze Unternehmenspräsentation, einen Jahresabschluss / eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste des vergangenen Jahres sowie eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste für das laufende Jahr.
Rückbau von Schottergärten und asphaltierten Flächen wird gefördert
Grün, das ins Auge fällt, Wasser, das versickern kann, und eine Umgebung, die natürlich gekühlt wird. Das alles sind Ziele des Förderprogramms zum Rückbau von Schottergärten und asphaltierten Flächen in der Alten Hansestadt Lemgo. Dieses Förderprogramm hat die Lemgoer Politik beschlossen und ab sofort können Anträge auf Förderung gestellt werden.
Damit werden sowohl der Rückbau der mit Schottergärten oder Asphalt versiegelten Flächen gefördert, als auch das Anlegen der neuen naturnahen Fläche. Dabei sind die Kosten für Entsorgung und Neuanschaffung genauso förderfähig wie Planungs- und Dienstleistungskosten.
Voraussetzung für die Förderung ist es, dass die zu fördernde Fläche an einem Wohnhaus in Lemgo liegt und mindestens 10 Quadratmeter groß ist. Bei der Auswahl der Pflanzen sind heimische und insektenfreundliche Gewächse zu bevorzugen. Pro Antrag werden maximal 50 Prozent der Kosten und höchstens 800 Euro zur Verfügung gestellt. Mehrere Anträge pro Garten werden nur genehmigt, wenn das Budget von 10.000 Euro am Ende der Förderperiode nicht ausgeschöpft wird. weitere Informationen bei Frau Post (Tel. 05261-213 415).