Barrierefreiheit
Öffentliche Stellen sind gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für www.lemgo.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Stadt Lemgo ist bemüht, die Anforderungen zur Barrierefreiheit ihres Webauftritts www.lemgo.de zu erfüllen. Der Webauftritt wird ständig erweitert und optimiert.
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.
Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte per Online-Formular mit oder schreiben eine E-Mail an web-redaktion-internet@lemgo.de
Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns Ihre Hinweise und Anregungen zu beantworten. Sollten Sie keine Ant-wort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Kontakt per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de