Vormundschaft

Pflegschaft

Vormundschaft – Pflegschaft

Wenn Eltern ihrer Pflicht zur Pflege und Erziehung nicht - oder nicht zum Wohle der Kinder - nachkommen, muss der Staat den Schutz der Kinder gewährleisten. Daher wurde das Prinzip der Vormundschaft in die allgemeine Rechtsordnung aufgenommen. Der Vormund, die Vormünderin hat die gesamte elterliche Sorge inne und handelt damit anstelle der Eltern. Er beziehungsweise sie ist dabei ausschließlich dem Wohl und den Interessen seines Mündels (des Kindes oder Jugendlichen) verpflichtet.

 

Was sind die Aufgaben eines Vormundes, einer Vormünderin?
 

Die mit der Vormundschaft betraute Person spielt eine große Rolle im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes und ist eine wichtige Konstante im Leben der Kinder und Jugendlichen.

Sie hat die Erziehung und Pflege des Kindes persönlich zu fördern. Die Interessenvertretung des Kindes erfolgt unvoreingenommen und unabhängig von der Meinung der Eltern oder anderer Beteiligter. Der Vormund, die Vormünderin ist ausschließlich dem Wohl des Kindes oder der Jugendlichen verpflichtet. Dies gilt auch, wenn er oder sie als Amtsvormund dem Jugendamt angehört. Die eigenen Aufgaben sind unabhängig von den Organisationsinteressen der Behörde zu vertreten.

Das Kindeswohl und der individuelle Bedarf des Kindes sind der Maßstab für alle Schritte, die von Seiten des Vormunds, der Vormünderin unternommen werden. Daher ist der regelmäßige persönliche Kontakt zum Kind bzw. Mündel, aber auch zu dessen Bezugspersonen wie Ärztinnen, Lehrern oder Erzieherinnen besonders wichtig.  Die mit der Vormundschaft betraute Person hat das Recht und die Pflicht, sich jederzeit selbst von der Lebenssituation und dem Gesundheitszustand des Mündels zu überzeugen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Vormundschaft und Pflegschaft?
 

Die Vormundschaft bezieht sich auf die gesamte elterliche Sorge für eine minderjährige Person.

Eine Pflegschaft dagegen bezieht sich nur auf Teilbereiche der elterlichen Sorge. Man spricht dann von einer Ergänzungspflegschaft mit „Wirkungskreisen". Dazu gehören Personensorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge oder die Beantragung von Hilfen. Eine Ergänzungspflegschaft kann auch für ein noch nicht geborenes Kind angeordnet werden.


Pflegekinderdienst

Wir möchten Kinder unterstützen für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer ein neues Zuhause zu finden.
 

Unter dem Begriff Pflegekinderhilfe ist die Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie oder Gastfamilie zu verstehen. Können Kinder aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder längerfristig nicht bei ihren Eltern leben, bieten Pflegefamilien einen sicheren Lebensort mit stabilen Strukturen. Insbesondere kleine Kinder sind auf zuverlässige und kontinuierliche Bezugspersonen angewiesen, die sich um die individuellen Bedürfnisse des Kindes kümmern.

 

Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien.
 

Aus der Herkunftsfamilie kommen sie, in der Pflegefamilie leben sie. Dennoch spielt die Herkunftsfamilie für Kinder immer eine wichtige Rolle, auch wenn vielleicht gar kein Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern oder den Geschwistern besteht. Ein offener Umgang mit dieser Tatsache ermöglicht es dem Kind, seine Fragen und Wünsche an die leiblichen Eltern zu äußern und gehört in die Vorbereitung, Auswahl und Beratung von Pflegefamilien. Pflegeeltern werden auf das Leben mit einem Pflegekind vorbereitet und während des gesamten Pflegeverhältnisses von Fachkräften der Pflegekinderhilfe begleitet und unterstützt.

 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme:

 

Frau Kuhlemann

Tel.: 05261 – 213 397

E-Mail: p.kuhlemann@lemgo.de

 

Frau Patsch

Tel.: 05261 – 213 335

E-Mail: i.Patsch@lemgo.de

 

Frau Klemme

Tel.: 05261 – 213 437

E-Mail: j.klemme@lemgo.de


Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?

Sowohl Paare als auch Einzelpersonen und Familien können sich als Pflegeeltern beim (örtlichen) Jugendamt bewerben.

Neben einem erweiterten Führungszeugnis und Gesundheitsbescheinigungen der möglichen Pflegeeltern muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt der aufnehmenden Familie sichergestellt ist und finanzielle Aspekte bei der Aufnahme des Kindes keine Rolle spielen. Für das Pflegekind muss ausreichend Wohnraum wie z. B. ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen.

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, sollten Sie in erster Linie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben. Sie sollten tolerant und offen sein und Belastungen aushalten können.

Dem Kind und später auch Jugendlichen sollen durch die Erziehung in einer anderen Familie neue Beziehungen und die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ermöglicht werden. Eine pädagogische Ausbildung einer Pflegeperson ist keine Voraussetzung.

Es richtet sich der Blick nicht nur auf die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten von potenziellen Pflegefamilien, sondern auch auf deren Entwicklungspotentiale.

Ziel der Vorbereitung und Eignungseinschätzung sind informierte Pflegeeltern, die wissen, was auf sie zukommt. Sie sollten mit dem Jugendamt und weiteren Hilfe- und Unterstützungsangeboten so zusammenarbeiten können, dass sie mit ihren elterlichen Fähigkeiten den Bedürfnissen der Kinder möglichst gerecht werden. Dazu gehört auch die Bereitschaft, den Blick von außen (Jugendamt, Pflegekinderdienst, Kita, Schule, Familie, Freundeskreis, Nachbarn) zuzulassen.


Wie werden Pflegefamilien begleitet?
 

Auf Pflegefamilien kommen vielfältige Herausforderungen zu. Pflegefamilien haben deshalb einen Anspruch auf kontinuierliche Beratung und Begleitung.

Das Ziel ist, dass in den Pflegefamilien die persönlichen Rechte der Kinder verwirklicht werden können und deren Schutz umfassend gewährleistet ist. Es muss sichergestellt werden, dass in dem privaten Rahmen der Pflegefamilie die Teilhabe der Kinder gefördert und ihre individuellen Fähigkeiten entwickelt werden. 
 

So können wir sie unterstützen:

  • Vielleicht brauchen Sie eine Entscheidungshilfe oder haben konkrete Fragen?
  • Vor der Aufnahme eines Pflegekindes werden sie umfassend geschult
  • Nach der Vermittlung eines Kindes bleiben wir beratend und begleitend an Ihrer Seite.
  • Regelmäßige Fortbildungsangebote für Pflegeeltern
  • Zusätzlich finden Pflegefamilien durch Gruppen- und Supervisionsangebote und den Austausch mit anderen Pflegefamilien Unterstützung.

 


Welche finanzielle Unterstützung erhalten Pflegeeltern?
 

Für die Versorgung und den Unterhalt des Kindes erhalten Pflegeeltern ein monatliches Pflegegeld von dem zuständigen Jugendamt. Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus den Kosten der Erziehung (Aufwandsentschädigung) und den materiellen Leistungen (Unterhaltskosten für das Kind).


Adoptionsvermittlung

Adoption bedeutet, dass eine Minderjährige oder ein Minderjähriger von einem Paar oder einer Einzelperson als Kind angenommen wird. Dadurch erhält es rechtlich die Stellung eines leiblichen Kindes seiner Adoptiveltern. Mit der Adoption erlischt grundsätzlich das Verwandtschaftsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten zu den bisherigen Verwandten des Kindes.

Bei der Adoption eines Kindes sind Informationen, Beratung und Unterstützung  im Vorfeld unerlässlich. Eine Entscheidung sollte gut vorbereitet getroffen werden, denn eine Adoption verändert das Leben aller Beteiligten für immer.

Zuständig hier ist der Kreis Lippe:

Adoptionsvermittlung - Kreis Lippe