Das historische Rathaus von Lemgo.

Grundsteuer

Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er

  • land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A),
  • bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
  • gewerblich genutzt wird oder Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).

 

Abgabepflichtig ist der Eigentümer oder die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes. Mehrere Eigentümer haften als Gesamtschuldner.

Die Bewertung des Grundstücks erfolgt durch das Finanzamt. Dort wird ein sogenannter Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Wenn Sie Fragen zur Höhe des Messbetrages haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz der Alten Hansestadt Lemgo.

Wenn Sie Ihr Eigentum veräußern, erfolgt die steuerliche Umschreibung durch das Finanzamt zum 01.01. des Folgejahres.

Wenn sich die Vertragsparteien einig sind, kann durch die „Erklärung zur Übernahme der Grundbesitzabgaben“ eine Umschreibung bei der Alten Hansestadt Lemgo auch schon im laufenden Jahr erfolgen. Übersenden Sie uns dazu bitte die ausgefüllte und von beiden Parteien unterschriebene Erklärung mit entsprechenden Nachweisen zum Eigentumsübergang.

 

Weitere Informationen


Hundesteuer

Der Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt beim Bürgerbüro anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.

Als Nachweis für die Anmeldung erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die der Hund tragen muss. Dadurch ist erkennbar, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist.

Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz in der Abteilung Recht, Sicherheit und Ordnung angemeldet werden.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung des Hundes beendet wird. Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einem Umzug in eine andere Kommune den Hund abmelden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Abmeldung von der Steuer nicht automatisch mit der Ummeldung des Hundehalters.

 

Weitere Informationen


Abfallentsorgung

Abfallgefäße - Anschaffung, Umtausch von Müllgefäßen / Verlust und Beschädigung

Die Firma PreZero bittet einen Tauschservice für die Lieferung, Abholung und den Tausch von Abfallgefäßen an. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros. Für Veränderungen bei den gelben Gefäßen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis (Tel. 0800-1223255).

 

Je nach Abfallart werden folgende Arten von Müllgefäßen angeboten:

  • Restmülltonne:
    60, 80, 120, 240 Liter
    Abfuhr: alle 4 Wochen oder alle 2 Wochen auf Antrag

  • Biotonne:
    60, 80, 120, 240 Liter
    Abfuhr: alle 2 Wochen

  • Saisonbiotonne (von April bis November)
    nur 80, 120, 240 Liter
    Abfuhr alle 2 Wochen

  • Papiertonne
    120, 240 Liter
    Abfuhr: alle 4 Wochen


Müllgefäß beschädigt oder verschwunden?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (siehe oben). Der Tausch bzw. die Anlieferung erfolgt über den Tauschservice der Firma PreZero.

Reicht das Volumen Ihrer Abfalltonne einmal nicht aus?
70-Liter-Beistellsäcke für Rest- und Biomüll erhalten Sie gegen eine Gebühr von 3,00 EUR im Bürgerbüro und in diversen Einzelhandelsgeschäften. Stellen Sie den befüllten Sack einfach am jeweiligen Abfuhrtag neben die Mülltonne.

Außerdem besteht die Möglichkeit, häusliche Abfälle (sogenannte Kofferraum-Anlieferung) direkt im Kompostwerk Lemgo, Zum Kompostwerk 200, abzugeben.

 

Müllcontainer

Mehrfamilienhäuser ab 8 Wohneinheiten und Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, den Abfall über Container abfahren zu lassen. Die Lieferung der Container erfolgt über den Tauschservice der Firma Prezero.

  • Restmüllcontainer:
    1.100 Liter
    Abfuhr: verschiedene Zeiträume möglich

  • Papiercontainer
    1.100 Liter
    Abfuhr alle 4 Wochen

Bitte setzen Sie sich mit dem Bürgerbüro in Verbindung.

 

Weitere Information zur Abfallbeseitigung

 

 

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie hier:

 

Hinweise:

Anschaffung und Umtausch von Mülltonnen
Die Firma PreZero bietet einen Tauschservice für die Lieferung, Abholung und den Tausch von Abfallgefäßen an. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die als Ansprechpersonen genannten Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros.

Für Veränderungen bei den Gelben Gefäßen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis (Tel. 0800/ 1223255).

Anmeldung von Sperrmüll und /oder Elektroschrott zur Abholung
AGA gGmbH
E-Mail: sperrmuell@aga-detmold.de
Telefon 0 52 31 - 96 62 11

Allgemeine Abfallberatung für private Haushalte
Abfallberatung der ABG
E-Mail: abfallberatung@abg-lippe.de
Homepage: https://abfall-lippe.de
Telefon 0 52 61 - 94 87 20
Telefax 0 52 61 - 94 87 25

 

Das Rücknahmesystem des Handels für Verkaufsverpackungen

Die Entleerung der „gelben Tonne“ erfolgt durch das Entsorgungsunternehmen Remondis OWL GmbH. Bei Fragen und Beschwerden rund um die gelbe Tonne wenden Sie sich bitte an die Service -Hotline 0800/ 1223255 der Firma Remondis OWL GmbH.

 Die Abfuhrtermine der gelben Tonne entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender.

Die Entleerung der gelben Tonne gehört zu den Aufgaben des Dualen Systems Deutschland. Finanziert wird die Entsorgung der Verpackungen über die Dualen Systeme, die für den Handel die Rücknahme und Verwertung dieses Abfalls organisieren. Letztlich bezahlt der Verbraucher also beim Kauf jedes verpackten Produktes die Entsorgungskosten der Verpackungen. Das duale System Deutschland hat die Firma Remondis OWL GmbH mit der Entleerung der gelben Tonnen im Kreis Lippe beauftragt.


Niederschlagswasser

Grundlage für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühren sind die befestigten und überdachten Grundstücksflächen, die mittel- oder unmittelbar an die städtische Kanalisation angeschlossen sind. Die Gebühren werden pro Quadratmeter berechnet und betragen zurzeit 0,81 EUR/m².

 


Schmutzwasser

Die Schmutzwassergebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und der verbrauchsabhängigen Gebühr zusammen. Die Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser, der dem Kanal von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Die Grundgebühr bemisst sich nach der Größe des installierten Hauptwasserzählers.

Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden.

Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeichten Messeinrichtung zu führen. Die Installation der Messeinrichtung ist dem Bürgerbüro schriftlich mit einer Rechnungskopie und einem Foto mit dem Eichdatum der Messeinrichtung anzuzeigen. Wasserschwundmengen sind durch einen schriftlichen Antrag bis zum 31.03. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Alten Hansestadt Lemgo geltend zu machen. Ist der Eichzeitraum abgelaufen, können nicht eingeleitete Wassermengen erst wieder berücksichtigt werden, wenn eine neue geeichte Messeinrichtung installiert wurde.


Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Inland, die eine Betriebsstätte unterhalten.

Die Gewerbesteuer fällt der Kommune zu, in der die Betriebsstätte des Gewerbes unterhalten wird. Bei mehreren Betriebsstätten eines Gewerbes, wird die Gewerbesteuer in den betreffenden Kommunen je nach Teil des Steuermessbetrages erhoben.

Die Mitteilung des Steuermessbetrages an die Kommune, erfolgt über einen Grundlagenbescheid des Finanzamtes. An diesen Grundlagenbescheid ist die Kommune gebunden. Bei Fragen zur Höhe des Messbetrages wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

 

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Vergnügungssteuer

Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Stadt veranstalteten "Vergnügungen", u.a. gewerbliche Tanzveranstaltungen oder der Betrieb von Spielautomaten.

Die Steuer wird als Kartensteuer, Pauschsteuer oder Spielgerätesteuer erhoben. Die Kartensteuer wird erhoben, wenn für eine Veranstaltung Eintrittskarten etc. ausgegeben werden. Die Pauschsteuer wird erhoben, wenn diese höher ist als die Kartensteuer.

Die Spielgerätesteuer bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse (Saldo 2 des Zählwerk-Ausdrucks).

 

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Elternbeiträge

Für den Besuch der Kindertageseinrichtungen, der Tagespflege und der Angebote in der Offenen Ganztagsgrundschule sind monatliche Elternbeiträge zu leisten.

Die Berechnung und Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt gemäß der Satzung der Alten Hansestadt Lemgo über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen in Lemgo, für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule (OGG) und für Kinder in Tagespflege.

Der Elternbeitrag berechnet sich nach einem Prozentsatz vom anrechenbaren Jahreseinkommen. Die Höhe des Prozentsatzes variiert je nach Betreuungsart.

 

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