Flüchtlinge
in Lemgo
Deutschland ist in den letzten Jahren Ziel einer sehr hohen Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen geworden, die Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen. Allein im Jahr 2015 sind mehr als 800.000 Asylsuchende/Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. In 2022 sind etwa 1.000.000 Kriegsvertriebene aus der Ukraine eingereist. Die Betreuung und Integration der Flüchtlinge stellt Bund und Länder einschließlich der vor allem betroffenen Kommunen vor große humanitäre, administrative und finanzielle Herausforderungen.
Unterbingung, Betreuung & Integration
Die Zuweisung von ausländischen Asylbewerbern/Flüchtlingen erfolgt in einem bundes- und landesweit geregelten Verfahren. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen. Dabei wird zunächst den einzelnen Bundesländern nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen zugewiesen.
Die Aufnahme von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Unterbringung und zur Betreuung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Danach sind die Kommunen gemäß eines an Einwohner und Fläche orientiertem Verteilschlüssels verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen.
Für die Unterbringung, Betreuung und Asylbewerberleistungen ist bei der Alten Hansestadt Lemgo die Abteilung Soziales zuständig.
Zur Zeit werden etwa 220 Asylbewerberinnen/Asylbewerber und Flüchtlinge von der Alten Hansestadt Lemgo betreut.
Wie viele Asylbewerber & Flüchtlinge hat Lemgo zurzeit aufgenommen?
Zur Zeit werden etwa 220 Asylbewerberinnen/Asylbewerber und Flüchtlinge von der Alten Hansestadt Lemgo betreut. Bei der Unterbringung verfolgt die Stadt Lemgo ein dezentrales Konzept mit mehr als 10 Standorten im Stadtgebiet und der Anmietung von privaten Wohnungen.
Die Hilfe für Geflüchtete in Lemgo - Flüchtlingshilfe
Kommunales Integrationszentrum (KI) des Kreises Lippe
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Kompetenzzentrums für Integration der Bezirksregierung Arnsberg
Dienstleistungen im Serviceportal
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Wohnberechtigung für Sozialwohnungen