Stadtsanierung ist Klimaschutz und eine gute Investition!
Grundlage für die behutsame Beseitigung von Mängeln durch Instandsetzung und Modernisierung in städtischen Raum ist das Sanierungsrecht im Baugesetzbuch. Voraussetzung für die Förderung auf dieser Grundlage ist die Ausweisung eines förmlichen Sanierungsgebiets in Form einer Sanierungssatzung, welche eine maximalen Durchführungszeitraum von 15 Jahren hat. Dieser kann, in begründeten Fällen, durch einen Beschluss verlängert werden.
Lemgo ist Vorreiter in der Stadtsanierung!
Bereits vor über 50 Jahren, 1972 beschloss der Rat der Alten Hansestadt Lemgo die Festlegung eines etwa 17 ha großen Sanierungsgebiets in der Altstadt. Der 1968 erstellte Deilmann Plan sollte als Grundlage für die Sanierung baufälliger Gebäude und überfüllter Verkehrsräume dienen, um die Kernstadt für Anwohner und Besucher wieder attraktiver zu gestalten.
Mit Hilfe des 1971 in Kraft getretenen Städtebauförderungsgesetzes sollte eine Sanierung der bundesdeutschen Altstädte in etwa 10 Jahren durchgeführt werden. Es hat sich gezeigt, dass die Altstadtsanierung wesentlich länger dauert, wenn sie nicht so genannte Flächensanierung, sondern erhaltende Stadterneuerung sein soll.
2009 wurde für einen Teil des historischen Stadtkerns sowie der Erweiterung zum Braker Schloss ein erneutes Sanierungsgebiet festgelegt, um den fortschreitenden Verfall des bedeutenden kulturellen Erbes zu stoppen. Verlängert wurde dieses 2018 bis vorerst 2030. Erhebliche städtebauliche Missstände sind durch gegensteuernde Planung und finanzielle Förderung öffentlicher und privater Bau- und Umbaumaßnahmen beseitigt worden.
Lemgo hat diesen Weg der struktur- und gebäudeerhaltenden Stadterneuerung beschritten, hat sich schon sehr früh - zu Beginn der 70er Jahre - von radikalen Abbruchkonzepten abgewandt und den mühsamen Weg der kleinen Schritte einer behutsamen Stadtreparatur gewählt. Auf diesem Weg gab es auch Rückschritte - wie etwa den Fehler des Hanse-Center-Baukomplexes.
Mitte der 80er Jahre wurde Lemgo in das Förderprogramm der Historischen Stadtkerne des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Erstmals wurde die Planung und finanzielle Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen auf den gesamten historischen Stadtkern - und nicht nur auf Teile der Altstadt - ausgedehnt.