Ein Luftbild von der Stadt Lemgo.

Lärmaktionsplan 4. Stufe

Allgemeines

Um die Lärmsituation in Europa zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung entwickeln zu können, hat die EU im Jahr 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49EG erlassen und somit eine gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen.

Die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland erfolgt auf Grundlage des §47d Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sind die Gemeinden bzw. zuständigen Behörden dazu verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen um den Lärmproblemen in den betroffenen Ortsteilen mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Daher wurde der vorliegende Lärmaktionsplan durch die Alte Hansestadt Lemgo aufgestellt.   

Die Lärmaktionspläne sind stufenweise aufzustellen und werden gemäß §47d Absatz 5 BImSchG alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und ggf. überarbeitet.  

In diesem Zusammenhang ist im Rahmen der o. g. Gesetzesvorgabe die vorhandene Lärmaktionsplanung der Stufe 3 der Stadt Lemgo aus dem Jahr 2019 überprüft und aktualisiert worden.

Auf dieser Grundlage ist die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 aufgestellt und am 25. Juni 2024 im Stadtentwicklungsausschuss der Alten Hansestadt Lemgo bekanntgemacht worden.

 

Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Behörden

Für die zielführende Planung ist laut § 47d Absatz 3 die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einzubinden. Hierzu ist ein angemessener Zeitraum für die Beteiligung und Abgabe der Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen einzuräumen, und den Zugang zu den Unterlagen zu ermöglichen.

Für die Planung den Bau und den Betrieb von Hauptverkehrsstraßen (Landes- und Bundesstraßen) ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) als Straßenbaulastträger verantwortlich. Daher liegt die Planung bzw. die Umsetzung von möglichen/notwendigen Maßnahmen zur Lärmminderung an den von Lärm belasteten Straßenabschnitten im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW.

In diesem Zusammenhang wurden auch die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in die Planung eingebunden, um den Lärmaktionsplan möglichst effektiv mit Maßnahmen zu gestalten.

Die Öffentlichkeit und die Behörden hatten die Gelegenheit sich zu den Planunterlagen mit Hinweisen und Anregungen innerhalb des Beteiligungszeitraumes von 22.04.2024 bis 27.05.2024 online im Beteiligungsportal NRW unter dem entsprechenden Link schriftlich zu äußern.

Nach dem Beteiligungszeitraum wurden die Ergebnisse der Beteiligung ausgewertet und im Endbericht erfasst.

 

 

Weitere Informationen

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Hier finden Sie den Lärmaktionsplan 4. Stufe.

 

Übersichtsplan: Lärmkartierung der Landes- und Bundesstraßen im Stadtgebiet (Straßenverkehr, gemessen in 24 Stunden)