Steuervorteile &
Sanierungsverträge
Für Herstellungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an Gebäuden innerhalb von Sanierungsgebieten gibt es steuerliche Vergünstigungen.
Was heißt das konkret?
Nach § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG) können bestimmte Kosten für Herstellungs-/Anschaffungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten steuerlich erhöht abgesetzt werden.
Im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren gilt dies jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten in Zusammenhang mit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Was sind die Voraussetzungen?
- es muss es sich um Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB handeln
- das Grundstück muss in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegen
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen vor Baubeginn in einer Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarung, kurz dem „Sanierungsvertrag“, zwischen dem Eigentümer/ der Eigentümerin und der Gemeinde vereinbart werden
Downloads:
Infoflyer Modernisierung und Instandsetzung
Übersichtsplan der Sanierungsgebiete
Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer – auch außerhalb von Sanierungsgebieten
Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden erhalten vom Staat Hilfen, um den zusätzlichen Aufwand schultern zu können. Neben der direkten Förderung schaffen Steuererleichterungen insbesondere im Einkommenssteuerrecht einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen.
Über die Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informiert die Broschüre Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen.