Winterdienst

für Sicherheit

Die Stadt Lemgo sorgt durch einen organisierten Winterdienst für Sicherheit und ein hohes Maß an Mobilität.

Die Städtischen Betriebe Lemgo räumen und streuen nach vorgegebenen Streuplänen. Es können naturgemäß nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt bzw. gestreut werden. Der Winterdienst erfolgt daher nach Priorität zunächst auf Hauptverkehrsstraßen und verkehrswichtigen Gefahrenstellen, danach auf den Straßen mit Busverkehr. Um die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten, wird so wenig Streusalz wie möglich eingesetzt.

Fahrbahnen von Wohnstraßen und Straßen im Außenbereich werden weder geräumt noch gestreut. Für entsprechende Witterungslagen wird jedoch in Streugutbehältern Splitt zur Verfügung gestellt.


Wofür ist die Stadt zuständig

  • Schulhöfe
  • Busverkehrsstraßen
  • Gehwege vor öffentlichen Einrichtungen
  • Radwege

Pflichten des Anliegers

Wann muss ich den Schnee weggeräumt bzw. gestreut haben?
 
  • Früh aufstehen ist beim Winterdienst unumgänglich: Winterdienst muss ab 7 Uhr geleistet werden, an Sonn-und Feiertagen ab 8 Uhr. Streuen und Räumpflicht besteht bis 20 Uhr am Abend, je nach Wetter auch mehrmals am Tag.
  • Unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte ist zu streuen bzw. zu schieben.

 

Welche Aufgabe habe ich beim Winterdienst?
 
  • Als Anlieger sind Sie dazu verpflichtet den Gehweg (dazu gehört auch das Stück Fußgängerzone vor Ihrem Grundstück) mindestens einen Meter von Schnee freizuhalten. Auch bei Eisglätte muss gestreut werden.
  • Als Faustregel kann man sich merken: Mindestens zwei Fußgänger sollten bequem nebeneinander gehen können.

 

Worauf muss sonst noch geachtet werden?
 
  • Dächer und Regenrinnen müssen regelmäßig überprüft werden. Es dürfen sich keine Eiszapfen bilden.- Es besteht Lebensgefahr
  • Sollte dieses jedoch trotzdem geschehen bitten wir Sie diese bei Ihnen als Hausbesitzer rechtzeitig abzuschlagen oder von der Feuerwehr abschlagen zu lassen, wenn diese schwer erreichbar sind.
  • Gefahren gehen auch von abrutschenden Schneemassen bzw. Dachlawinen aus.
  • Sollten Sie dies bei Städtischen Einrichtungen erkennen, melden Sie dies bitte.

Unwetterbereitschaft

Auch in stürmischen Zeiten sind die Mitarbeiter vom Bauhof für Sie da.

Die Unwetterrufbereitschaft gilt das gesamte Jahr über. Sobald die Wetterlage ungemütlicher wird und die Bäume und Äste zu brechen drohen, sind die Kollegen des Bauhofs unterwegs und versuchen, die Stadt sicher zu halten.

Auch auf Überschwemmungen bei Starkregen oder drohenden Erdrutsch wird geachtet und gegengearbeitet.

Sie arbeiten mit der Feuerwehr und Polizei zusammen und sorgen dafür, dass der Verkehr fließen kann falls umgestürzte Bäume den Weg versperren.

Die Mitarbeiter kontrollieren in solchen Tagen verstärkt die Städtischen Bäume auf ihre Sicherheit.