Hilfe für junge Volljährige

in Lemgo

Unter Hilfen für junge Volljährige werden Betreuungsangebote für junge Erwachsene verstanden. Sie werden nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt. Junge Volljährige meint dabei diejenigen, die zwar 18 aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Anders als bei Minderjährigen geht es bei der Hilfe für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und eine eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht werden. Dabei gibt es verschiedene Hilfeangebote.

Die Beantragung einer „Ersthilfe“ ist rechtlich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres möglich. Sie sollte jedoch so früh wie möglich erfolgen.

Hilfe für junge Volljährige wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.

Eine weitere „Anspruchsvoraussetzung“ für die Gewährung der Hilfe ist die „Mitwirkungsbereitschaft“ des antragstellenden jungen Volljährigen. Phasen, in denen junge Menschen oppositionelles Verhalten der Sozialpädagogik gegenüber zeigen, sind normal. Es gehört zu den Aufgaben der Jugendhilfe, den jungen Menschen in solchen Phasen zu unterstützen. Weigern sich junge Volljährige jedoch, an der Hilfe mitzuwirken und halten sie Verträge nicht ein, kann die Leistung vom Jugendamt versagt werden.

 


Kontaktdaten

Für einen Beratungstermin können die KollegInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes kontaktiert werden:

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