Beratung und Förderung für Denkmäler und Gebäude
mit erhaltenswerter Bausubstanz
Denkmalschutz und Denkmalpflege haben heute einen gesicherten Platz im Bewusstsein der Bürger*innen in Lemgo. Die Sanierung und der Erhalt von Baudenkmälern und stadtbildprägenden Gebäuden stellen die Eigentümer:innen, Planer:innen und Handwerker:innen dabei vor besondere Aufgaben und Herausforderungen. Daher gibt es für sie Unterstützung durch gesonderte Beratung und Förderung.
Welche Unterstützungsangebote gibt es?
VORAB: Bei allgemeinen, planerischen und baulichen Fragen rund um Sanierung, Erhalt oder Veränderungswünschen bei Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz ist der Denkmalpfleger der Stadt Lemgo kompetente Anlaufstelle. Je nach konkretem Anliegen vermittelt er Sie bei Bedarf an die zuständigen Kolleg:innen weiter.
Verschiedenen Förderprogramme und konkreten Beratungsangeboten
IM DETAIL: Einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme und konkreten Beratungsangebote finden Sie nachfolgend. Welche Fördermöglichkeiten zu Ihrem Vorhaben passen, hängt u.a. von der Lage des Gebäudes ab:
Innerhalb des Historischen Stadtkerns haben alle Gebäude einen Förderzugang (Zone I), außerhalb des historischen Stadtkerns, im Erweiterungsbereich des Sanierungsgebietes sind nur denkmalgeschützte Häuser förderfähig (Zone II) .
Liegt Ihr Gebäude außerhalb des Sanierungsgebietes Historischer Stadtkern und Erweiterungsbereich und ist in die Denkmalliste eingetragen?
- In diesem Fall kann Förderung gemäß der Pauschalzuweisung des Landes NRW für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen beantragt werden.
Für die außerhalb des Historischen Stadtkerns gelegenen Baudenkmäler kann eine Förderung gemäß der sogenannten Pauschalzuweisung des Landes NRW für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen beantragt werden.
Es dürfen nur Maßnahmen gefördert werden, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines Baudenkmals erforderlich sind. Eine Denkmalrechtliche Erlaubnis für die geplante Maßnahme ist notwendig. Typische Fördergegenstände sind Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Außenanstrich oder sonstige charakteristische Merkmale des Denkmals. Die Zuschusshöhe beträgt max. 10.000,- €.
Dem Antrag müssen mindestens zwei Kostenvoranschläge beigefügt werden. Vor der Beantragung und der Bewilligung der Zuwendung darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht trotz Antragsstellung nicht. Die Möglichkeit der Förderung aus der Stadtpauschale besteht grundsätzlich nur, wenn keine anderen Förderungen in Anspruch genommen werden.
Downloads:
Antragsformular als PDF
Foerderrrichtlinien der Alten Hansestadt Lemgo
Geltungsbereich Förderrrichtlinien der Alten Hansestadt Lemgo
Nutzen Sie die gerne die Beratungsangebote von Stadt und Energie- und Umweltzentrum Lemgo
Die untere Denkmalbehörde der Stadt Lemgo berät stadtweit Eigentümer:innen von Baudenkmälern zu Baumaßnahmen und zu Fördermitteln.
Im Energie- und Umweltzentrum Lemgo – dem EUZ - finden Sie zusätzlich Beratung zu BEG/KfW-Fördermitteln für Baudenkmäler im Sanierungsgebiet, die insbesondere für Maßnahmen der energetischen Sanierung in Frage kommen.
Übrigens – Eigentümer:innen von denkmalgeschützten Gebäuden erhalten vom Staat neben der direkten Förderung über Kommunen und Bezirksregierungen Unterstützung in Form von Steuervergünstigungen für die Pflege und die Erhaltung von Denkmälern. Näheres dazu gibt es in der Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in NRW“.
Downloads:
Broschüre Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen
Denkmalförderung in Lemgo