Erdbestattungen
Mit Erdbestattungen bezeichnet man die Bestattung eines Sarges. Hierfür stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung. Ob Wahlgrab, Rasenwahlgrab oder naturnahes Wahlgrab, es kann neben einer Erdbestattung noch eine Urne beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre.
Reihengrab
Die Grabstelle für die Bestattung eines Sarges wird individuell von den Angehörigen (Nutzungsberechtiger) gestaltet und gepflegt. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Auf der Grabstätte darf ein Grabmal errichtet werden.
Rasenreihengrab
Bei einem Rasenreihengrab handelt es sich um ein Grab für die Bestattung eines Sarges in einer Rasenfläche. Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Es können liegende Grabmale in den Höchstmaßen 0,45 m x 0,35 m zugelassen werden.
Wahlgrab
Die Grabstelle für die Bestattung eines Sarges wird von den Angehörigen (Nutzungsberechtiger) individuell gestaltet und gepflegt. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre. Es kann zusätzlich eine Urne in der Grabstelle bestattet werden. Die Verlängerung der Nutzungsdauer ist bei Bedarf möglich. Auf der Grabstätte darf ein Grabmal errichtet werden. Auf dem Waldfriedhof Lüningheide sind sowohl eine gebührenpflichtige Reservierung für fünf Jahre als auch ein Vorerwerb der Grabstätte möglich.
Rasenwahlgrab
Bei einem Rasenwahlgrab handelt es sich um ein Grab in einer Rasenfläche. Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre. Es kann zusätzlich eine Urne in der Grabstelle bestattet werden. Die Verlängerung der Nutzungsdauer ist bei Bedarf möglich. Es können liegende Grabmale in den Höchstmaßen 0,45 m x 0,35 m zugelassen werden. Auf dem Waldfriedhof Lüningheide sind sowohl eine gebührenpflichtige Reservierung für fünf Jahre als auch ein Vorerwerb der Grabstätte möglich.
Naturnahes Wahlgrab
Auf dem Waldfriedhof Lüningheide kann in der Nähe eines alten Baumbestandes ein Sarg je Grabstelle bestattet werden. Zusätzlich kann eine Urne in der Grabstelle bestattet werden. Das äußere Erscheinungsbild der Grabstätte soll naturbelassen gestaltet sein. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung extensiv gepflegt. Auf Wunsch kann durch die Friedhofsverwaltung ein Namensschild mit den Lebensdaten der verstorbenen Person an einer Gedenkstele angebracht werden. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre. Es kann zusätzlich eine Urne in der Grabstelle bestattet werden. Die Verlängerung der Nutzungsdauer ist bei Bedarf möglich. Es sind sowohl eine gebührenpflichtige Reservierung für fünf Jahre als auch ein Vorerwerb der Grabstätte möglich.
Islamische Bestattungen
Islamische Bestattungen sind als Reihen- und Wahlgrab (siehe oben) auf dem Waldfriedhof Lüningheide möglich. Die Bestattung kann nach islamischer Tradition erfolgen. Auf der Grabstätte darf ein stehendes Grabmal errichtet werden. Es sind sowohl eine gebührenpflichtige Reservierung für fünf Jahre als auch ein Vorerwerb der Grabstätte möglich.