Baustellenabsicherung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Unternehmer müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Genehmigung über die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über die notwendigen Verkehrsbeschränkungen,- verbote und Umleitungen einholen.
 

Der schriftliche Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • die Art und den Umfang (ausführliche Beschreibung) der Arbeiten
  • die Zeitliche Festlegung des Beginns und die Dauer der Maßnahme
  • die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person (Name/Handynummer)
  • Zur Bearbeitung werden darüber hinaus folgende Unterlagen benötigt:
  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • ggf. ein Signalzeitenplan für die Inbetriebnahme einer Baustellen-Lichtsignalanlage
  • ggf. Umleitungsplan.
     

Sperrantrag nach §45 Abs 6 STVO
  

Es wird dann eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine Arbeitsstelle an Straßen gem. § 45 StVO ggf. in Verbindung mit § 46 StVO erteilt.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter*innen der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zum Verfahren zur Verfügung.


Aktuelle Informationen

Absperrung von einer Baustelle (2)

Einschränkungen in der Lageschen Straße

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Tempo 30 auf dem Detmolder Weg

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Einbahnstraßenregelung in der Lageschen Straße

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Umgestaltung der Stiftstraße beginnt

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Halteverbot in der Henckelstraße

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Sperrung in der Papenstraße wird frühzeitig aufgehoben

Blick in die Schuhstraße in Lemgo. (2)

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(2)

Mobilitätsbefragung: Erste Fragebögen eingetroffen

Absperrung von einer Baustelle (2)

Spiegelberg wieder mit ursprünglicher Verkehrsführung