Der Stadtwald in Lemgo.

Stadt­forst Lemgo

Natürlich wirtschaften

Bereits seit Jahrhunderten wird der Wald als Naturlandschaft von Menschen geprägt. Nordrhein Westfalen ist das privatwaldreichste Bundesland, sodass der gemeindeeigene Stadtwald nur einen Teil der Gesamtfläche des Waldes in Lemgo ausmacht. Der Stadtwald umfasst eine Betriebsfläche von ca. 1200 Hektar.

Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist der Wald unersetzlich für die biologische Vielfalt. Das komplexe Ökosystem hat Einfluss auf Klima, Boden, Wasser und Luft. Neben seiner Schutzfunktion eröffnet der Wald einen wertvollen Erholungsraum für Lemgo und kann zum Wandern, Joggen oder Radfahren genutzt werden. Nicht zuletzt stellt Holz einen wichtigen nachwachsenden Rohstoff dar, der als Baustoff- oder Energielieferant dient. Die Holzwirtschaft ist daher ein wichtiger Markt, der auch von den Förstern des Lemgoer Stadtwaldes bedient wird.

Diese Aufgaben soll der Wald auch in Zukunft leisten können. Das Ziel ist natürlich zu wirtschaften. Alle künftigen Maßnahmen werden im Sinne eines naturnahen Waldbaus geplant und realisiert. So kann den Veränderungen der Umwelt nachhaltig begegnet werden. Neben praktischen Maßnahmen ist die Umweltbildung ein wichtiger Teil unserer Arbeit, um möglichst viele Informationen in die Bevölkerung hereinzutragen und für die große Bedeutung des Waldes zu werben.


Naherholungsgebiet

Der Stadtforst Lemgo umfasst das Naherholungsgebiet Försterteiche, erreichbar über den „Lüerdisser Weg“ (Waldparkplatz) oder über die Straße „Heitkämpen“ (Waldparkplatz “Unter den Eichen”). Zum Erholungsgebiet gehören die Teichanlagen und zwei Tiergehege: Am Lüerdisser Weg ein Gehege mit Schwarzwild (Wildschweine) und ein Rotwildgehege am Langenfelder Weg.

Verhalten im Wald

  • Jeder darf den Wald auf eigene Gefahr betreten. Im Wald ist immer mit herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen zu rechnen. Bei Sturm ist daher vom Betreten des Waldes abzuraten.

  • Zu Fuß dürfen sich alle frei im Wald bewegen, im Naturschutzgebiet gilt allerdings: Auf den Wegen bleiben!

  • Wer im Wald radelt oder reitet muss die befahrbaren, befestigten oder naturfesten Wege nutzen. Ausnahme sind durch Markierungen freigegebene Wege, zum Beispiel Reitwege.

  • Wildtiere reagieren sensibel auf Störungen. Besonders in der Brut- und Setzzeit im Frühjahr sollten Waldbesucher daher auf den Wegen bleiben und sich ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten.

  • Hunde sollten an der Leine geführt werden, frei laufende Hunde müssen nahe bei ihren Menschen auf den Wegen laufen. Im Naturschutzgebiet besteht Leinenpflicht.

  • Im Wald oder am Waldrand ist das Entzünden von Feuer verboten. Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald auch ein Rauchverbot. Jederzeit gilt: Zigarettenkippen enthalten Giftstoffe und dürfen, wie jeder andere Müll auch, nicht im Wald entsorgt werden.

  • Beeren, Pilze, Blumen, Kräuter und Äste dürfen für den Eigenbedarf in kleinen Mengen gesammelt werden. Im Naturschutzgebiet dürfen keine Pflanzen gepflückt werden.

  • Campen ist im Wald nicht erlaubt.

  • Abfälle jeglicher Art müssen wieder mit nach Hause genommen oder in die bereitstehenden Mülleimer geworfen werden. Auch Grünschnitt oder der ausrangierte Weihnachtsbaum dürfen nicht im Wald entsorgt werden.


Aufgaben der Stadt/ Forstverwaltung

Grundsätzlich ist öffentlicher Wald vorbildlich zu betreuen und zu pflegen.

Aus den Vorgaben der entsprechenden Waldgesetze und des Stadtrates ergeben sich für die Forstverwaltung folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei lang- und mittelfristigen Betriebsplanungen

  • Planung, Vollzug und Kontrolle des jährlichen Wirtschaftsplanes im Rahmen eines naturnahen Waldbaues einschließlich Verkauf der Walderzeugnisse und entsprechendes Kassenwesen

  • Durchführung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen

  • Unterhaltung und Pflege der Erholungsgebiete, Erholungseinrichtungen und Wildgehege

  • Forstschutz: Überwachung, Kontrolle und ggf. Bekämpfung von Schadorganismen im Wald, Überwachung der Einhaltung der Gesetze

  • Klimawandel und Neuartige Waldschäden: Schadensinventur, Durchführung forstlicher Gegenmaßnahmen (Kalkung, Waldbaukonzepte, Aufklärung)

  • Öffentlichkeitsarbeit: Aufklärung der Bevölkerung bezüglich der Bedeutung des Waldes, seiner Aufgaben und seiner Gefahren

 

Alle Maßnahmen sollen so durchgeführt werden, dass durch die Optimierung aller Waldfunktionen ein größtmöglicher gesellschaftlicher Gesamtnutzen erfolgen kann.

Die Sicherung und Verbesserung des „Lebensraumes Wald“ als umfassendes Ökosystem ist daher Schwerpunkt aller Arbeiten im Wald.


Grundsätze unseres forstwirtschaftlichen Handelns

Der Stadtforst wird nach dem Prinzip:“ für die Natur ist mit der Natur“ bewirtschaftet. Neben den rechtlich verbindlichen Vorgaben des Landesforstgesetzes NRW verschreibt sich die Forstverwaltung der naturgemäßen Waldwirtschaft und den Grundsätzen der Arbeitsgemeinschaft naturgemäßer Waldwirtschaft.

Naturgemäße Waldwirtschaft orientiert sich in hohem Maße an den natürlichen Wachstumsprozessen mitteleuropäischer Urwälder. Einzelbaumweise oder kleinflächige Nutzungen führen zum Dauerwald. Dieser ist die ökonomisch und ökologisch wertvollste Form der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Die Bewirtschaftung im Dauerwald kann alle von dem Wald erwarteten Funktionen berücksichtigen. Die Einzelbaum- und gruppenweise Nutzung, das Nebeneinander verschiedener Baumdurchmesser, Altersstadien und Waldentwicklungsphasen im rotierenden System sind im Vergleich zu anderen Bewirtschaftungsformen wie Schirmschlag oder Kahlschlag am besten geeignet, ökonomische, ökologische und soziokulturelle Ziele der Gesellschaft dauerhaft auf derselben Fläche zu integrieren.

Als Werkzeug und zur Umsetzung dieser Grundsätze dient der Forstverwaltung das Waldbaukonzept Stadtwald 21. Das besteht aus einem 10-Säulenprogramm und einem klimastabilen, Standort angepassten, dauerhaften und dynamischen Ökosystem, welches sich entwickeln und erhalten lässt.


Der Dauerwald

Der Begriff steht grundlegend für eine Waldgesinnung mit einer ganzheitlichen Betrachtung des Waldes als dauerhaftes, vielgestaltiges und dynamisches Ökosystem. Aus dieser Haltung heraus gibt es handlungsleitende Grundsätze, die den Dauerwald mit seinen typischen Merkmalen als solchen entwickeln.

 

Dauerwald ist:
 

  • ein dem Standort angepasster, naturnaher, gemischter, ungleichaltriger, bewirtschafteter Wald.

  • ein Wald, der als funktionierendes Ökosystem mit effizienter Selbstregulation, Selbsterneuerung und großer Stabilität durch stetige Pflege entwickelt und erhalten wird.

  • ein Wald, in dem die natürlichen Prozesse der Waldentwicklung wie Regeneration, Mischung, Differenzierung und Strukturierung wirken und situativ einzelbaumorientiert aktiv in die Waldpflege integriert werden.

  • ein Wald, bei dem durch den Prozess stetiger Pflege und Ernte dauerhaft Struktur, Vielfalt, Qualität und Vorrat optimal ausgestattet werden.

  • ein Wald, in dem naturschutzfachliche Aspekte wie natürliche Prozesse, Pionierstadien, Habitatbäume, Totholz und andere wichtige Biotopelemente für die Stabilität des gesamten Waldökosystems beachtet werden.

 

Ziele für die Wirtschaft im Dauerwald sind:
 

  • Sicherung der Wertnachhaltigkeit durch stetige Produktion von wertvollem Holz und regelmäßige einzelbaum- bis horstweise Nutzung nach dem Plenterprinzip.

  • Die Stetigkeit seiner typischen Merkmale wie Vorrat, Struktur, Zuwachs, Nutzungspotential, Nachwuchs, luftfeuchtes windberuhigtes Waldinnenklima und Biotopholz werden laufend geprüft und bewertet. Hierdurch wird die Nachhaltigkeit seiner Wohlfahrtswirkungen gesichert.

  • ständige Bodendeckung und waldangepasster Technikeinsatz sichern Humus, Boden, Nährstoff- und Wasserhaushalt.

  • Konsequente Jagd für ökologisch und ökonomisch tragbare Schalenwilddichten ermöglicht die natürliche Regeneration einer standortangepassten, artenreichen Baum-, Strauch- und Krautschicht.

  • Nutzung natürlicher Prozesse führt zu ökonomischen und ökologischen Vorteilen durch Aufwandsminderung, Risikoverteilung und höherer Resilienz durch Mischung, Struktur und Vielfalt.

  • natürliche Regeneration als beste Chance zur genetischen Anpassung an das sich ändernde Klima.

 

Der Dauerwald ist ein Toleranzmodell:
 

Er erfüllt die vielfältigen konkurrierenden Anforderungen der Gesellschaft nach Erholungsraum, Einkommen, CO²-Speicherung, reiner Luft, ausgleichendem Klima, Trinkwasser, Holz u.a.m - und weitgehend auch die des Naturschutzes. Er ist nach heutigem Ermessen die „best practice“ einer multifunktionalen Waldbewirtschaftung.

Dauerwald steigert langfristig Vitalität, Stabilität, Produktivität und ästhetische Aspekte des Ökosystems Wald. Fachkundige und engagierte Menschen mit Kompetenz und Präsenz auf der Fläche sind dabei ein Schlüsselfaktor, um mit diesem ganzheitlichen Waldbewirtschaftungskonzept in der Praxis DAUERWALD entstehen zu lassen.


Ökosystemdienstleistungen

ÖSD Beschreibt, wie der Wald dem Klima, der Umwelt und uns Menschen nützt. Bezogen auf eine Fläche von einem Hektar bindet der Wald zum Beispiel jährlich 5,46 Tonnen CO2, produziert 3 Tonnen Sauerstoff. Bewuchs und Waldboden dienen als Kohlenstoffspeicher. Der Wald ist Lebensraum, Trinkwasser- und Holzspeicher, Arbeitgeber, Bildungs- und Erholungsort. Das Video erklärt 25 Ökosystemleistungen, die als Infografik auch in der Mediathek der FNR zu finden sind.

 

Auf einen Blick: Alle Leistungen des Ökosystems Wald


Brennholzverkauf 

Die nachfolgenden Hinweise gelten nur für Waldflächen im Besitz der Alte Hansestadt Lemgo.

Fertiges Brennholz, auf Länge geschnitten und gespalten, bietet die Stadt nicht an. Verkauft werden aus dem Stadtwald nur ganze Stämme oder Restholz aus Baumkronen.

  • Das Holz wird frei Waldweg verkauft.

  • Ab Ende Januar können  Holzmengen abgefragt werden.

  • Holz kann nur noch an Interessenten, die im Besitz eines „Motorsägenscheines“ sind, oder die über eine entsprechende Berufsausbildung (Garten-/Landschaftsbau, Feuerwehr, Forstwirt etc.) verfügen, abgegeben werden. Die Kenntnisse sind durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.

Zwischen der Alten Hansestadt Lemgo und dem Selbstwerber wird ein „Brennholzvertrag“ geschlossen. Der Vertrag beginnt frühestens am 1. Oktober des Jahres und endet automatisch am 31. März des Folgejahres. Der Abschluss eines „Brennholzvertrag“ beinhaltet die Absprache der vom Kunden gewünschten Holzmenge. Mit Vertragsabschluss ist die vereinbarte Holzmenge verbindlich zu bezahlen.

 

GEBÜHREN
Abgerechnet wird nach Festmetern (FM). Der Preis richtet sich nach der Marktlage.

 

UNTERLAGEN
Motorsägenschein oder entsprechende Berufsausbildung (Garten-/Landschaftsbau, Feuerwehr, Forstwirt etc.