Straßen & Verkehr
in Lemgo
Die Abteilung Straßenverkehr ordnet die Absicherung von Baustellen und die Aufstellung von Verkehrszeichen an. Sie erhalten hier Parkausweise für Bewohner und für Menschen mit Behinderung sowie Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Sonderparkausweise, z.B. für Handwerker. Die zu dieser Abteilung gehörenden und im Außendienst arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen den ruhenden Verkehr und verhängen, wenn nötig, Verwarn- und Bußgelder.
Ausnahmegenehmigung
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen zum Beispiel:
von den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2);
von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4);
vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Abs. 3),
von der Vorschrift, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1);
von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken (§ 13 Absatz 2);
von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung (§ 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4);
von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a);
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Absatz 3);
vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen (§ 32 Absatz 1);
von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind;
von dem Nacht- und Sonntagsparkverbot (§ 12 Absatz 3a).
Grundsätzlich werden bei allen Anliegen Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Genehmigungen sind zeitlich begrenzt. Zur Beantragung ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung der Anfrage oder / und ein Dringlichkeitsnachweis erforderlich.
Kosten ab 20,00 €.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter*innen der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.
Baustellenabsicherung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Unternehmer müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Genehmigung über die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über die notwendigen Verkehrsbeschränkungen,- verbote und Umleitungen einholen.
Der schriftliche Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- die Art und den Umfang (ausführliche Beschreibung) der Arbeiten
- die Zeitliche Festlegung des Beginns und die Dauer der Maßnahme
- die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person (Name/Handynummer)
- Zur Bearbeitung werden darüber hinaus folgende Unterlagen benötigt:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- ggf. ein Signalzeitenplan für die Inbetriebnahme einer Baustellen-Lichtsignalanlage
- ggf. Umleitungsplan.
Es wird dann eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine Arbeitsstelle an Straßen gem. § 45 StVO ggf. in Verbindung mit § 46 StVO erteilt.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter*innen der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zum Verfahren zur Verfügung.
Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Aufstellung von Verkehrszeichen
Verkehrsrechtliche Anordnungen sind dauerhafte Maßnahmen in Bezug auf die Beschilderung und Markierung im Straßenraum des Stadtgebietes von der Alten Hansestadt Lemgo. Sollten also Bereiche auffallen, in denen möglicherweise Beschilderungen oder Markierungen zur eventuellen Verbesserung von verkehrlichen Situationen erforderlich sein könnten, kann mit der Abteilung Straßenverkehr Kontakt aufgenommen werden. Beschreiben Sie dazu die Örtlichkeit und das sich aus Ihrer Sicht ergebende Defizit im Verkehrsraum möglichst detailliert und umfassend.
Unsere Dienstleistungen rund ums Parken finden Sie hier
Verkehrskonzepte
Die Alte Hansestadt Lemgo ist ständig bemüht, sich zeitgemäß weiterzuentwickeln. Dazu gehört es auch im Verkehrssektor zukunftsweisende Untersuchungen durchzuführen und Konzepte aufzustellen. Für die Jahre 2022 bis 2025 sind vier Konzepte geplant, die von Straßen und Entwässerung Lemgo (mit-)betreut werden.
Das bestehende Radverkehrs- und Abstellanlagenkonzept wird nunmehr durch das neue Nahmobilitätskonzept überarbeitet, ergänzt und dadurch ersetzt. Der Fokus wird dabei auch auf den Fußverkehr und die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsarten (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV/SPNV) miteinander in Abwägung zum motorisierten Individualverkehr (Pkw/ Lkw) gelegt. Ziel ist die Aufstellung eines Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit in Form von Begehungen und Befahrungen mit Bürgern vor Ort sowie über Online-Beteiligungsformate.
Das abschließende Konzept soll im Herbst 2023 vorliegen.
Ansprechpartner:
Gerhard Reineke
Ein Verkehrsentwicklungsplan bildet die Grundlage für eine strategische Verkehrsplanung einer Stadt. Die Aufstellung eines solchen Konzeptes beinhaltet eine vorausschauende, systematische Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungsprozessen mit der Absicht verkehrliche, siedlungsstrukturelle, bauliche, klimaorientierte und informative Maßnahmen im Sinne bestimmter Ziele zu beeinflussen. Dabei ist eine intensive Kooperation und Beteiligung vieler verschiedenen Akteure erforderlich.
Am Ende dieses Prozesses ergeben sich auf verschiedenen Ebenen kurz-, mittel- und langfristige Handlungsfelder, die den Verantwortlichen bei Entscheidungsprozessen richtungsweisend zur Verfügung stehen.
Die Aufstellung eines aktuellen Lemgoer Verkehrsentwicklungsplanes ist für die Jahre 2023 bis 2025 vorgesehen.
Modal-Split-Untersuchungen geben Auskunft über das Mobilitätsverhalten in einer Stadt oder Region. Dazu erfolgt in der Regel eine repräsentative (Haushalts-)Befragung der Bürger*innen. In Lemgo erfolgte diese Befragung zuletzt in 2017. Für 2023 ist eine aktuelle Befragung geplant, die auch eine Grundlage für den Verkehrsentwicklungsplan bildet.