Image

Öffentliches Ehrenamt

in Lemgo

So genannte „Öffentliche Ehrenämter“ sind Tätigkeiten, die überwiegend der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.

Schöffen

Schöffen und Jugendschöffen werden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Lemgoer Bürgerinnen und Bürger nehmen so am Amtsgericht Lemgo und am Landgericht Detmold als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus.

Als Voraussetzung müssen die Bewerberinnen und Bewerber um dieses Amt in Lemgo wohnen und zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo und der Jugendhilfeausschuss legen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Vorschlagsliste vor, aus der die Schöffen gewählt werden.

Die Schöffenwahl für die Strafkammern des Landgerichts Detmold und für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold fand für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 bereits statt. Wenn Sie sich für das Schöffenamt interessieren, können Sie sich erst für die nächste Wahl wieder bewerben.

Weitere Infos für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen gibt es bei Hendric Schwär-Fröhlich, Telefon 213-208, E-Mail: h.schwaer-froehlich@lemgo.de.

Informationen zu dem Amt eines Jugendschöffen erhalten Sie im Geschäftsbereich Jugend und Schule, Schmiedeamtshaus, Frau Anders, Telefon: 213-270, E-Mail: t.anders@lemgo.de.

 

Auch finden Sie weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de

 

Hier finden Sie die Bewerbungsformulare:

Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023
Schoeffe_Bewerbungsformular_2023


Schiedsleute

Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden vom Rat für jeweils 5 Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig. In Lemgo sind 2 Schiedsleute bestellt.

Sie haben die Aufgabe, bei verschiedenen strafrechtlichen Verfahren, wie z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch zur Vermeidung von Gerichtsverfahren zunächst eine Schlichtung herbeizuführen.

Das gleiche gilt für Zivilstreitigkeiten, wie z. B. bei Problemen an der Gartengrenze bezüglich Überwuchses.

 

Weitere Infos:

www.schiedsamt.de
www.streitschlichtung.nrw.de

 

 


Im Einsatz für Lemgo

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind auch in Lemgo für die Menschen da, wenn es wirklich drauf ankommt:

Freiwillige Feuerwehr Lemgo

Technisches Hilfswerk Lemgo

Deutsches Rotes Kreuz Lemgo


Ratsmitglieder/ Sachkundige Bürger/innen

Zum Ratsmitglied gewählt werden können Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Lemgo ihre Hauptwohnung haben.

Weiterhin ist es erforderlich, eine Bewerbung durch einen formgebundenen Wahlvorschlag zu dokumentieren. Ein gültiger Wahlvorschlag ist Voraussetzung für die Aufnahme auf den Stimmzettel.  Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei oder Wählergruppe aber auch von einem Einzelbewerber beim Wahlamt eingereicht werden.

Am Wahltag wird durch die Bürgerinnen und Bürger in 20 Wahlbezirken je ein Bewerber als Ratsmitglied direkt gewählt. 

Die weiteren Ratsmitglieder werden aus der Reserveliste einer Partei oder Wählergruppe im Verhältnis der auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen im gesamten Stadtgebiet entfallenen Stimmen ermittelt.  

Wer Interesse hat, in der Stadt Lemgo an Entscheidungsprozessen politisch mitzuwirken, kann sich an eine Partei oder Wählergruppe wenden, um in einen Wahlvorschlag aufgenommen zu werden. Wer als Einzelbewerber an der Kommunalwahl teilnehmen möchte, kann weitere Informationen beim Wahlamt der Alten Hansestadt Lemgo erhalten.

Neben den Ratsmitgliedern wirken auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willens-bildung in Ausschüssen mit, wie z. B. im Sozialausschuss, im Verkehrsausschuss oder im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger müssen zum Rat wählbar sein. Sie werden vom Rat auf Vorschlag einer Fraktion als Mitglied in den Ausschuss gewählt. Wer Interesse an der Tätigkeit als sachkundiger Bürger/sachkundige Bürgerin hat, kann sich an die im Rat vertretenen Fraktionen wenden. Näheres zu den Fraktionen finden Sie hier

Weitere Infos zu Wahlen
 


Wahlhelfer/innen

In Lemgo werden etwa 200 Personen benötigt, um eine Wahl durchführen zu können. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung in den 20 Wahllokalen und zählen am Abend die abgegebenen Stimmen.

Weitere Infos zu Wahlen