Hilfen

zur Erziehung

Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung

Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.

Nach dem Gesetz haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn sie diese benötigen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Erziehung zum Wohle der Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass Kinder ausreichend versorgt und gefördert werden. Für junge Volljährige gibt es Hilfen zur Verselbständigung.

 

Hilfen zur Erziehung bieten sozialpädagogische Unterstützung, die es Familien ermöglicht, ihre Probleme besser zu bewältigen. Sie
 
  • helfen Eltern in aktuell schwierigen Lebenssituationen, z. B. bei Erziehungsschwierigkeiten, bei Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, in Familienkrisen wie Streit und Auseinanderbrechen der Familie, bei Vernachlässigung und Gewalt

  • unterstützen Eltern bei Fragen und Problemen in der Erziehung und Organisation des Alltags

  • helfen Kindern und Jugendlichen in ihren Familien, mit ihren Freunden und mit der Schule klarzukommen

  • vermitteln bei Bedarf auch einen Lebensort außerhalb der eigenen Familie, z. B. in einer Pflegefamilie oder einer stationären Einrichtung und bieten so Kindern und Jugendlichen Schutz vor seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt

 

In der Regel geht es um eine intensive und längerfristige Hilfe, die individuell auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten wird und ambulant (im Lebensumfeld der Familien oder jungen Menschen), teilstationär oder stationär (an einem anderen Ort wie einer Wohngruppe oder Pflegefamilie) erbracht wird.

Im Laufe der Hilfe überprüft das Jugendamt immer wieder mit allen Beteiligten, ob die Eltern und die jungen Menschen mit der Unterstützung ihren Zielen näherkommen. Dazu finden regelmäßig weitere Hilfeplangespräche statt. Es kann durchaus sinnvoll sein, eine Hilfe im Verlauf zu verändern.


Wer trägt die Kosten für die Hilfen zur Erziehung?

Alle ambulanten Hilfen zur Erziehung sind kostenfrei für Eltern und für junge Volljährige.

Bei teilstationären und stationären Hilfen sind die leiblichen Eltern, die während der Zeit der Unterbringung den Unterhalt ersparen, verpflichtet, sich an den entstehenden Kosten – gestaffelt nach ihrem Einkommen – zu beteiligen. Ist ihr Einkommen zu gering, haben sie zumindest einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.
 

Ansprechpartner Wirtschaftliche Jugendhilfe:
 

Nachname Buchstabe A-G:
Frau Klassen -468
h.klassen@lemgo.de

Nachname H-P:
Frau Reineke -433
s.reineke@lemgo.de

Nachname Q-Z:
Frau Blattgerste -439
n.blattgerste@lemgo.de