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Einzelhandelskonzept

in Lemgo

Das Einzelhandelskonzept stellt ein wichtiges informelles Steuerungsinstrument in der räumlichen Planungspraxis dar. Hier erarbeitet man eine Gesamtstrategie für die künftige Einzelhandelssteuerung und -entwicklung. Neue und bestehende Einzelhandelsvorhaben dürfen diesem Steuerungskonzept  nicht entgegenstehen.

Die Innenstädte, die Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren sind als Ausprägung zentraler Versorgungsbereiche städtebaurechtliches Schutzgut im Sinne des BauGB (Baugesetzbuch) und der BauNVO (Baunutzungsverordnung). Die räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche der Alten Hansestadt Lemgo bilden die essentielle Grundlage für die bauleitplanerische Umsetzung der empfohlenen Einzelhandelsentwicklung.  

Der Bundesgesetzgeber hat den Stellenwert kommunaler Einzelhandelskonzepte im Rahmen der Bauleitplanung weiter gestärkt. Nachdem sie bereits als Abwägungsbelang in § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verankert waren, stellen sie nach § 9 Abs. 2a BauGB (einfache Innenbereichs-Bebauungspläne zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche) eine wesentliche Abwägungsgrundlage dar.

Das Einzelhandelskonzept für Lemgo wurde im Jahre 2008 vom Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschlossen und im Jahre 2015 überarbeitet. Zum Ergebnis gehören die Darstellungen der Angebotsstrukturen des Einzelhandels auf Basis einer vollständigen Bestandserhebung, die Abgrenzung des Marktgebietes und die Dokumentation der dazugehörigen einzelhandelsrelevanten Nachfrage. Die Warengruppenspezifische Kaufkraftanalysen mit Bewertung der Handelszentralitäten (Umsatz-Kaufkraft-Relationen) sowie der Kaufkraftzuflüsse und Kaufkraftabflüsse.

Die Erstellung und Überprüfung einer Zentrenhierarchie spezifisch für die Stadt Lemgo, sowie die Abgrenzung und Verortung der Zentralen Versorgungsbereiche Die Dokumentation relevanter Ergänzungsstandorte hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion und städtebaulichen Integration tragen einen Beitrag zur Sicherung und Stärkung der Nahversorgung.

 

Links:

Fortschreibung des EHK 2015