Sicher unterwegs

in Lemgo

Die Abteilung Straßenverkehr ordnet die Absicherung von Baustellen und die Aufstellung von Verkehrszeichen an. Sie erhalten hier Parkausweise für Bewohner und für Menschen mit Behinderung sowie Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Sonderparkausweise, z.B. für Handwerker. Die zu dieser Abteilung gehörenden und im Außendienst arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen den ruhenden Verkehr und verhängen, wenn nötig, Verwarn- und Bußgelder.

 


Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen zum Beispiel:

  •  von den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2);

  •  von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4);

  •  vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Abs. 3),

  •  von der Vorschrift, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein   zu halten (§ 13 Absatz 1);

  •  von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken (§ 13 Absatz 2);

  • von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung (§ 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4);

  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a);

  • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Absatz 3);

  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen (§ 32 Absatz 1);

  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind;

  • von dem Nacht- und Sonntagsparkverbot (§ 12 Absatz 3a).
     

Grundsätzlich werden bei allen Anliegen Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Genehmigungen sind zeitlich begrenzt. Zur Beantragung ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung der Anfrage oder / und ein Dringlichkeitsnachweis erforderlich.

Kosten ab 20,00 €.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand. 

Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter*innen der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.


Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Aufstellung von Verkehrszeichen

Verkehrsrechtliche Anordnungen sind dauerhafte Maßnahmen in Bezug auf die Beschilderung und Markierung im Straßenraum des Stadtgebietes von der Alten Hansestadt Lemgo. Sollten also Bereiche auffallen, in denen möglicherweise Beschilderungen oder Markierungen zur eventuellen Verbesserung von verkehrlichen Situationen erforderlich sein könnten, kann mit der Abteilung Straßenverkehr Kontakt aufgenommen werden. Beschreiben Sie dazu die Örtlichkeit und das sich aus Ihrer Sicht ergebende Defizit im Verkehrsraum möglichst detailliert und umfassend.