Familien-

und Erziehungsberatung

Die Familien- und Erziehungsberatung richtet sich an alle Erziehungsberechtigten (Eltern, Mütter und Väter, eventuell auch Großeltern) sowie an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Minderjährige können sich bei Bedarf auch ohne Wissen der Erziehungsberechtigten beraten lassen.

Im Familienleben läuft nicht immer alles rund, manchmal kommt es zu Streit und Auseinandersetzungen zwischen Familienmitgliedern. Äußere Belastungen durch Schule, Arbeit oder finanzielle Probleme können die Situation verschärfen. Wenn die Konflikte anhalten und die Familie alleine keine Lösungen findet, können sich alle Familienmitglieder bei einer Familien- und Erziehungsberatung Unterstützung holen.

Gegenstand der Beratung können etwa das Einhalten von Regeln zu Hause, in der Kita oder in der Schule, der Umgang mit digitalen Medien, schwieriges Verhalten oder intime Themen wie Einnässen oder unklare Angstgefühle sein. Weitere Anlässe können Unstimmigkeiten zwischen den Eltern oder Probleme der Familie zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder andere Konfliktlagen sein.

Im ersten Gespräch wird geklärt, ob die Familien- und Erziehungsberatung die richtige Anlaufstelle ist. Die Fachkräfte helfen in jedem Fall, die passenden Hilfs- und Unterstützungsangebote zu finden.

Das Jugendamt nimmt die Beratungen entweder selbst wahr oder vermittelt Beratungsstellen vor Ort.

 



Trennungs- und Scheidungsberatung

Auch bei Trennung und Scheidung: Gemeinsam Eltern bleiben

Mütter und Väter haben Anspruch auf professionelle Hilfen bei Partnerschaftskonflikten, Familienkrisen, einer sich anbahnenden Trennung oder bei einer Scheidung. Die Hilfe soll dazu beitragen, Konflikte zwischen den Elternteilen zu bewältigen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung geht es darum, gute Lösungen für die gemeinsamen Kinder zu finden. Mit diesem Ziel beraten die Fachkräfte des Jugendamtes und wirken an Verfahren vor dem Familiengericht mit.

Ziel der Beratung ist es, Schwierigkeiten und Konflikte nach Beendigung der Partnerschaft zu besprechen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Dabei ist das Erarbeiten einer einvernehmlichen, von beiden Elternteilen getragenen Lösung zur zukünftigen Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge von besonderer Bedeutung. Das Ziel der Beratung ist erreicht, wenn die strittigen Fragen - zum Beispiel zu Umgangs- und Besuchsregelungen - geklärt sind. An diesem Prozess sind Kinder altersgerecht, ihrem Entwicklungsstand und ihrer Lebenssituation entsprechend, zu beteiligen.

Häufig fällt es Paaren mit Kindern nach einer Trennung schwer, den ehemaligen Partner oder die ehemalige Partnerin als den anderen Elternteil der gemeinsamen Kinder zu respektieren und mit ihm oder ihr zusammenzuarbeiten. Die Kinder sind jedoch darauf angewiesen, dass möglichst beide Eltern sich für ihre weitere Entwicklung verantwortlich fühlen. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zeigen, dass Kinder besonders lange und intensiv unter Trennungskonflikten leiden, wenn sich Mütter und Väter in langwierigen Gerichtsverfahren streiten.

Mütter und Väter können sich an das Jugendamt, an eine Erziehungsberatungsstelle oder eine Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle wenden.


Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren

Wenn Eltern sich um das Sorgerecht, den Umgang und den Aufenthalt des Kindes streiten, schalten sie häufig das Gericht ein. Das Familiengericht hat - wie das Jugendamt auch - den Auftrag, Lösungen zu finden, die vor allem die Interessen und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen.

Wenn ein Verfahren vor dem Familiengericht läuft, wird das Jugendamt darüber informiert. Aufgabe des Jugendamtes ist es dann, eine Stellungnahme über eine aus fachlicher Sicht gute Lösung für die betroffenen Kinder abzugeben. Eine Fachkraft des Jugendamts nimmt deswegen Kontakt zu den Eltern auf.

Verfahren vor dem Familiengericht können mitunter länger dauern. Damit Konflikte sich in dieser Zeit nicht verschärfen, lädt das Familiengericht alle Beteiligten zu einem sogenannten "frühen Termin" ein. Dieser findet spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens im Familiengericht statt. Das Jugendamt lädt zuvor beide Elternteile zu einem ersten Beratungsgespräch ein. Auch zu den Kindern wird Kontakt aufgenommen. So kann sich die Fachkraft ein eigenes Bild von der Situation in der Familie machen.