Aktivierung leerstehender Ladenlokale und Wohnungen

im Innenstadtbereich

Ziel des Projektes

Ziel ist es, leerstehende  Gewerbe- und Wohnflächen in der Innenstadt wieder nutzbar zu machen, die Innenstädte zu beleben und bezahlbaren Wohnraum sowie attraktive Erdgeschossnutzungen langfristig zu sichern.

Wer kann sich bewerben?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden oder Gebäudeteilen innerhalb der Innenstadt von Lemgo (Zone 1 und Zone 2), die leerstehende Ladenlokale im Erdgeschoss und/oder leerstehende Wohnungen in den Obergeschossen haben und bereit sind, Umbaumaßnahmen zur Aktivierung vorzunehmen und sich vorstellen können Ladenlokale zu Wohnen, Dienstleistung, Kulturnutzung sowie Urbanem Gewerbe umzunutzen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass für die Aktivierung des Leerstands eine Planungsleistung und Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Reine Renovierungsarbeiten werden nicht unterstützt.

Unterstützungsleistungen der Stadt

Aus allen Bewerberinnen und Bewerbern wählt die Stadt drei „Leuchtturm“-Projekte aus, die durch folgende Leistungen unterstützt werden:

•Analyse der Immobilie vor Ort

•Prüfung möglicher neuer Nutzungsoptionen und Beratung zu erforderlicher Baumaßnahmen

•Rechtliche Vorprüfung durch Stadtplanung und Bauaufsicht

•Erarbeitung Umnutzungsstrategie/ Idee durch ein Architekturbüro

•Individuelle Finanzierungsberatung zu Kostenkalkulation und Fördermitteln

•Unterstützung bei der Vernetzung mit potenziellen Nutzern

•Beratung zu Fördermöglichkeiten, Ansprechpartnern und nächsten Schritten

•Ergebnisdokumentation als „best-practice“ Beispiel im Umbau-Leitfaden der Stadt Lemgo

Hinweis: Der Umbaucheck ist keine Genehmigungsplanung, sondern eine umfassende, kommunale Beratung und Begleitung zur Vorbereitung der Baumaßnahme. Alle genannten Leistungen sind für den Bewerber/ die Bewerberin kostenfrei. Die Kosten für erforderliche Bauanträge und die Baumaßnahme selbst werden nicht übernommen.

Bewerben Sie sich jetzt bis zum 31.03.2026 über unser Anmelde-Portal!

Plan des Fördergebiets
Blau: Zone 1 – Einkaufsstraßen, Erdgeschosszonen: weiterhin für Einzelhandel, Dienstleistungen und öffentliche Nutzungen sichern; Obergeschosse: Wohnnutzung zur Stärkung der Innenstadtbelebung. Gelb: Zone 2 – Transformationsbereiche, sowohl Erdgeschosse als auch Obergeschosse können zu Wohnen umgenutzt werden.