|  Pressemitteilung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung "Hansehof"

Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

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Die Stadtverwaltung Lemgo – Abteilung Stadtplanung - teilt mit, dass vom 29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024 die Unterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27 01.22 „Hansehof“ veröffentlicht werden.

Das Plangebiet ist derzeit noch durch den Bebauungsplan 26 01. N „Stiftstraße/ Mohlenstraße“ überplant. Das Gelände des ehemaligen Einkaufszentrums „Hansecenter“ soll einer neuen Nutzung durch Wohnbebauung zugeführt werden. Die Festsetzungen sind jedoch nach heutiger Auffassung überholt und lassen die Vorhabenplanung nicht zu. Um die städtebauliche Entwicklung an diesem Standort zu ermöglichen, soll ein neuer Bebauungsplan das erforderliche Baurecht schaffen. 

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27 01.22 „Hansehof“ liegt inmitten der Kernstadt Lemgos. Es wird im Norden durch die Mohlenstraße, im Osten durch die Breite Straße, im Süden durch die Stiftstraße und im Westen durch anschließende Wohnbebauung begrenzt.

Die Unterlagen können innerhalb dieses Zeitraums online in den Beteiligungsportalen unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php und https://www.bauleitplanung.nrw/ eingesehen werden. In diesen Portalen besteht die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr während der Öffnungszeiten des Bauamtes der Stadt Lemgo, Heustr. 36 - 38, in der Abteilung Stadtplanung auf einem digitalen Lesegerät eingesehen werden.

Um einen individuellen Erörterungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter (Telefon: 05261 213-411; Mail: 5.610@lemgo.de).

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch vorgebracht werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.