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Impfpflicht geht doch! – zumindest vor 200 Jahren gegen die Pocken im Fürstentum Lippe

zumindest vor 200 Jahren gegen die Pocken im Fürstentum Lippe

Leopold Fürst zur Lippe, Lithografie von Friedrich Jentzen

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Die Einführung einer bundesweiten Corona-Impfpflicht in Deutschland (in unterschiedlichen Modellen) ist umstritten und letzte Woche am 7. April im Bundestag auch gescheitert.

Historisch gesehen gab es in Deutschland (und Lippe) aber durchaus Vorläufer einer gesetzlichen Impfpflicht. Im Fürstentum Lippe wurde eine solche Verpflichtung 1822 unter Fürst Paul Alexander Leopold (II.) (1796 - 1851) für alle Kinder ab dem Geburtsjahr 1807 eingeführt, nachdem es vorher keine verpflichtenden Regelungen gegeben hatte, sondern nur Empfehlungen.

Bettina Wischhöfer geht in ihrem Aufsatz - Bemerkungen zur „Jetzt wichtigsten Sache der Menschheit“ Die Einführung der Kuhpocken-Impfung (hier online einsehbar)-, veröffentlicht in den Lippischen Mitteilungen Bd. 65, 1996, S. 203 – 226 , näher auf das Fallbeispiel Lippe ein. Ähnlich wie in den anderen Territorien folgte auch in Lippe zunächst einer freiwilligen und liberalen Phase der Impfung, eine verstärkte staatliche Kontrolle verbunden mit Zwangsmaßnahmen und Strafandrohungen. Anhand der überlieferten und in den Lippischen Intelligenzblättern veröffentlichten Mortalitätslisten kann sie nachweisen, dass noch zwischen 1770 und 1800 im Jahresdurchschnitt 210,4 Menschen an den Pocken starben. Zwischen 1801 (erste Kuhpockenimpfungen in Lippe) und 1809 (Einführung einer Impfempfehlung) sank diese Zahl auf 80,5 und zwischen 1810 und 1850 auf durchschnittlich 6,5 Personen. Problematisch ist dabei, dass sich die Zahl der tatsächlich durchgeführten Impfungen nicht systematisch nachvollziehen lässt, da die entsprechenden Impftabellen gar nicht oder nur sehr lückenhaft überliefert sind. Der Zusammenhang zwischen der beginnenden „Impfkampagne“ in Lippe und den sinkenden Todeszahlen ist allerdings evident. Die konkrete Wirkung des „Impf-Gesetzes“ lässt sich dagegen nicht nachweisen.

Ab 1874 waren im Deutschen Reich dann alle Deutschen durch das Reichsimpfgesetz verpflichtet, ihre Kinder im Alter von einem und zwölf Jahren gegen die Pocken impfen zu lassen. 1983 wurde die Pockenimpfpflicht schließlich gänzlich aufgehoben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits 1980 die Pocken als erste Krankheit überhaupt für weltweit ausgerottet erklärt. Vgl. dazu "Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. Die Entwicklung des Impfwesens vom Deutschen Kaiserreich bis heute".

Mit der neuen Impfpflicht in Lippe ab 1822 war auch die Führung von Verzeichnissen der Kinder, die altersgemäß für eine Pockenimpfung in Frage kamen, verbunden. Grundlage dafür waren die Kirchenbücher, die die einzigen Geburtsnachweise vor Einführung der Standesamtsregister 1876 waren. Diese nach Pfarrgemeinden geführten Listen der für die Impfung vorgesehenen Kinder haben sich auch im Stadtarchiv Lemgo erhalten.  Zudem wurden Impfscheine ausgestellt, als Belege über die durchgeführten Impfungen. Einzelne Exemplare sind auch im Stadtarchiv vorhanden.