|  Pressemitteilung

Entwürfe für Bauleitplanung öffentlich einsehbar

Grundschulen Lemgo-West und Kirchheide

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Es geht um mehr Platz für die Grundschulen, vor allem im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf ein ganztätiges Betreuungsangebot: Ab dem 30.06. sind Unterlagen für Planentwürfe zur Flächennutzungsplanänderungen für die Flächen an den Grundschulen Lemgo-West und Kirchheide online und im Bauamt einzusehen. Die Unterlagen sind bis zum 01.08. einsehbar.

Die Unterlagen sind ab kommender Woche in den Beteiligungsportalen http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php und https://www.bauleitplanung.nrw/ zu finden und dort können auch Stellungnahmen abgegeben werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 17 Uhr im Bauamt (Heustr. 36 – 38) in der Abteilung Stadtplanung auf einem digitalen Lesegerät eingesehen werden. Individuelle Erörterungstermine bei Herrn Perlov vereinbart werden (Tel: 05261 213-473, z.perlov@lemgo.de).

Grundschule Kirchheide
Der Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lemgo befindet sich in der Gemarkung Matorf-Kirchheide, Flur 4, Flurstück 413, im nördlichen Teilbereich der Stadt. Die unmittelbare Umgebung des Plangebietes ist im Norden durch eine Wohnsiedlung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, im Osten und im Süden durch Ackerflächen und im Westen durch Grünflächen mit Baum- und Gehölzstrukturen geprägt. Im Südwesten befindet sich in einer Entfernung von ca. 70 m ein Sportplatz. Die Flächengröße des Änderungsbereiches beträgt ca. 0,7 ha. Die Grundschule Kirchheide ist eine städtische Grundschule der Stadt Lemgo, die sich im Kernbereich des Ortes Matorf-Kirchheide befindet und vorwiegend durch Ein- und Mehrfamilienhäuser geprägt und von Grünflächen mit Gehölzen umgeben wird.

Aufgrund der immer wachsenden Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Jahren und im Zuge des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung (offene Ganztagsschule), der laut Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab August des Jahres 2026 greifen soll, sind die vorhandenen Raum- und Personalkapazitäten der Grundschule nicht mehr tragbar. Die Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes in Matorf-Kirchheide ist demnach über den weiteren Standort auf dem Flurstück 413 erforderlich. In diesem Zusammenhang wird die bisherige Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes als Flächen für die Landwirtschaft innerhalb des Flurstücks 413 in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ gem. § 5 (2) Nr. 2a BauGB geändert. Der Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Kirchheide“ ist aus dem online und im Bauamt einsehbaren Kartenauszug ersichtlich.

Die Unterlagen können innerhalb des o. g. Beteiligungszeitraums online in den Beteiligungsportalen unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php und https://www.bauleitplanung.nrw/ eingesehen werden. In diesen Portalen besteht die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 17 Uhr während der Öffnungszeiten des Bauamtes der Stadt Lemgo, Heustr. 36 - 38, in der Abteilung Stadtplanung auf einem digitalen Lesegerät eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch vorgebracht werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 50. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Grundschule Lemgo-West
Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lemgo befindet sich in der Gemarkung Lieme, Flur 4, Flurstück 46, im westlichen Teilbereich der Stadt. Die unmittelbare Umgebung des Plangebietes ist vorwiegend durch die landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Im Süden grenzt eine Wohnbebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie eine Grünfläche mit Gehölzen und fußläufigen Wegestrukturen. Die Flächengröße des Änderungsbereiches beträgt ca. 1,0 ha. Die Grundschule Lemgo-West befindet sich im ländlichen Bereich des Ortsteils Lieme und wird vorwiegend durch Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie im Norden von einer angrenzenden Grünfläche mit Gehölzen geprägt.

Aufgrund der immer wachsenden Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Jahren und im Zuge des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung (offene Ganztagsschule), der laut Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab August des Jahres 2026 greifen soll, sind die vorhandenen Raum- und Personalkapazitäten der Grundschule nicht mehr tragbar. Die Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes in Lieme ist demnach über den weiteren Standort auf dem Flurstück 46 erforderlich. In diesem Zusammenhang wird die bisherige Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes als Flächen für die Landwirtschaft innerhalb des Flurstücks 46 in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ gem. § 5 (2) Nr. 2a BauGB geändert. Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Lemgo-West“ ist aus dem online und im Bauamt einsehbaren Kartenauszug ersichtlich.

Die Unterlagen können innerhalb des o. g. Beteiligungszeitraums online in den Beteiligungsportalen unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php und https://www.bauleitplanung.nrw/ eingesehen werden. In diesen Portalen besteht die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 17 Uhr während der Öffnungszeiten des Bauamtes der Stadt Lemgo, Heustr. 36 - 38, in der Abteilung Stadtplanung auf einem digitalen Lesegerät eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch vorgebracht werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 51. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.