Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte &

Zentren in Nordrhein-Westfalen


Das Förderprogramm möchte Maßnahmen, wie z.B. die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen oder den Zwischenerwerb von leeren Immobilien in Kommunen ermöglichen, um diese Leerstände zu füllen und Stadtkerne wiederzubeleben. Die wirtschaftlichen Einschränkungen während der Corona-Pandemie sowie der massive Einfluss des Online-Handels führen zu Funktionsverlusten der Innenstädte. Das bedeutet, dass Gemeinden mehr denn je unter Zugzwang stehen, diese als multifunktionale Orte zu sichern und neu zu erfinden. Hierbei ist eine ganzheitliche Betrachtung der Innenstadt als „Marktplatz“ und als Wirtschafts-, Wohn-, Kultur-, und Stadterlebnisraum in der Gegenwart und Zukunft entscheidend. Die Planung dieses Raumes bedingt ein abgestimmtes Handeln sowie gemeinsames Verständnis der Akteur*innen der Verwaltung, der kommunalpolitischen Verantwortlichen, des Handels, der Kultur und der Wirtschaft.


Die Innenstadt als bunter Ort für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit ist und bleibt für die Stadtentwicklung von hoher Bedeutung. Die Verlagerung des Handels weg vom stationären (Einzel-)Handel hin zum Online-Geschäft vollzieht sich bereits seit geraumer Zeit. Hinzu kommt, dass eine zunehmende Filialisierung, die das Warenangebot in den Zentren austauschbar macht, zudem Leerstände bei Handel und Gastronomie verursacht.

Wobei die Stadtkerne das Aushängeschild der Gemeinden sind und somit Grundpfeiler künftiger städtebaulicher Entwicklungen bleiben. Von ihrer Qualität, Vielfalt und baulichen Attraktivität hängt maßgeblich die Wettbewerbsfähigkeit der Städte oder gar Regionen ab.

Genannte Transformation im Handel hinterlässt allerdings räumlich seit längerem seine Spuren. Es zeichnet sich deshalb ab, dass die Städte und Gemeinden in Zukunft anders aussehen werden, weil sich Angebote und Nachfrageverhalten verändern. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens während der Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch merkbar beschleunigt.

Subventionen zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche werden in Zukunft eine größere Rolle spielen müssen. Zunächst aber müssen die räumlichen Konsequenzen der veränderten Rahmenbedingungen, d.h. des immensen Leerstands, erfasst werden und in erster Linie die Immobilieneigentümer*innen unterstützt werden. Auf diese Weise lassen sich bei veränderten Mieten neue oder verloren gegangene Nutzungen, wie Inhaber*innen geführter Handel, Freizeit, Kultur, Bildung und Wohnen, gewinnen. Eine moderierte Klärung aller Interessen und Lösungsfindung sind hier entscheidend.

Die Problematik betrifft sehr viele Kommunen, unabhängig davon, ob die Innenstadt, das Stadtteil- oder Ortszentrum bereits in der Gebietskulisse der Städtebauförderung liegt. Deshalb steht das „Sofortprogramm Innenstadt“ allen Gemeinden zur Verfügung.

Es geht hierbei nicht um Investitionen, sondern vielmehr um Interventionen, mit denen die Handlungsfähigkeit der Kommunen gekräftigt werden soll und Zeit gewonnen wird, auch experimentell neue Lösungen zu entwickeln. Ziel ist ein ausgewogener Branchenmix im Einzelhandel und Gastronomie mit möglichst regionalen Produkten, neue Angebote für Lieferservices, aber auch Showrooms des regionalen Online-Handels oder kulturwirtschaftliche Nutzungen.

Die konkreten Interventionsfelder bzw. Bausteine sehen wie folgt aus:


Anmietung leerstehender Ladenlokale

  • Vorübergehende Anmietung leerstehender oder von Leerstand bedrohter Ladenlokale für einen bestimmten Zeitraum durch die Stadt zur Etablierung neuer frequenzbringender (Zwischen-)Nutzungen (Untervermietung an Dritte unter bestimmten Bedingungen zu reduzierter Miete) im Rahmen eines Verfügungsfonds soll innenstädtischem Leerstand entgegenwirken und einen möglichst großen Belebungseffekt haben.
  • Eine hohe Zahl von Geschäften, Restaurants usw. die ausgeräumt und durchgehend dunkel sind oder deren Schaufenster zugehangen wurden, vermitteln den Bürger*innen das Gefühl des Verfalls. Je länger diese Phase dauert, desto beträchtlicher ist der Schaden für das Image des Ortes und die Identifikation der Bürger*innen mit diesem.

Gewerbetreibende sowie Gründerinnen und Gründer die sich um eine Förderung im „Sofortprogramm Innenstadt“ bewerben


Senden Sie bei Interresse Ihre Konzeptideen bitte an:

Leon Brintrup, Stadtplanung Lemgo 

Wolfgang Jäger, Lemgo Marketing


In diesem Konzentrationsbereich können Ihre Ideen wahr werden!
Konzentrationsbereich Innenstadt

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Programmveröffentlichung


Einzelhandelsgroßimmobilien


Die Kaufhäuser prägen die Stadtkerne von jeher entscheidend. Schließungen von Filialen und großen Warenhäusern werden die Struktur und Substanz der zentralen Lagen deutlich schwächen. Z.B. Hertie- und Horten Immobilien benötigten Jahrzehnte für die vollständige Transformation. Dies gilt es künftig zu vermeiden.

  • Den Gemeinden soll ein Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien, die durch Lage und Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung besitzen, unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über diese Objekte zu erlangen. Perspektivisch können neue Formate und Konzepte durch Zwischennutzung erprobt werden. Mittelfristig soll diese Maßnahme zu einer Reprivatisierung mit Umnutzung, einer dauerhaften Weitervermietung oder zum Abriss der Immobilie führen.
     
  • Ungenutzte Einzelhandelsobjekte werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Betroffen sind auch zentrale Lagen und markante Gebäude. Hierbei besteht das Risiko, dass insbesondere durch Zwangsversteigerungen neue Eigentümer*innen auftreten, deren Absichten sich nicht mit denen der Städte decken.

Zentrenmanagement

  • In Folge von erheblichem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Verkleinerung von Handelslagen erforderlich ist und, falls ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsunterstützung helfen, den Anstoß eines Zentrenmanagement und den Aufbau eines Innenstadt-Verfügungsfonds zu bereiten.
     
  • Offen ist, wie sich die räumlichen Bereiche zukünftig planerisch abgrenzen lassen, die auch in Zukunft Lebendigkeit, Attraktivität und Einkaufsgenuss ausstrahlen und zum Verweilen einladen. Dies muss neu justiert werden. Ziel ist es eine möglichst attraktive Gesamtsituation und großen Mehrwert für alle zu erreichen und nicht einzelne zu bevorteilen oder zu benachteiligen.

Förderung von Innenstadtqualität und Stadtgrün

  • Schaffung von Innenstadt-Qualitäten: Jede Region ist baukulturell durch typische Baustile anders geprägt. Hierbei gilt es die natürliche und gebaute Umwelt zu beachten und zu verstehen, wenn man sie beeinflusst und verändert. Baukulturell geprägte Städte sind Magnet für Menschen und Unternehmen als auch Orte der Identität und der Identifikation und werden somit zur Heimat. Es ist also ein Anliegen, welches jeden betrifft. Deshalb ist es ratsam sich aktiv in den offenen Prozess der Stadtentwicklung einzubringen und rücksichtsvoll weiterzuentwickeln, neue Facetten einzubringen und Einzigartigkeit zu bewahren.
     
  • Stadtbäume (im „Schwammstadt-Prinzip“ oder in mobilen Pflanzkübeln), Stadtgrün-Elemente, Fassadenbegrünung, generationengerechte Möblierungselemente oder Kunstobjekte sowie Wallpaintings und Street-Art tragen dazu bei und können unter bestimmten Auflagen gefördert werden.

Abwicklungskosten

  • Ausgaben für die An- und Vermietungstätigkeit sowie die damit verbundenen Beratungsgespräche mit Eigentümer*innen und Interessenten, das Auftragsmanagement, die Tätigkeit des Zwischenerwerbs, auch im Zuge von Zwangsversteigerungen oder zur Abwendung von diesen und der Anstoß eines Zentralmanagements sind grundsätzlich zuwendungsfähig.


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