Friedhöfe

sind mehr als nur eine letzte Ruhestätte

Sie dienen neben der Bestattung von Verstorbenen und Bewältigung von Trauer auch der Ruhe, Erholung und dem Sammeln kultureller Eindrücke aus der Lemgoer Geschichte. Die Alte Hansestadt Lemgo betreut insgesamt neun Friedhöfe: Darunter zwei Zentralfriedhöfe, sieben Ortsteilfriedhöfe sowie zwei Kapellen auf kirchlichen Friedhöfen. Jährlich finden etwa 300 Beisetzungen statt. Es sind Erd- sowie Urnenbestattungen möglich und auf dem Friedhof Lüningheide können verstorbene nach muslimischen Regeln beigesetzt werden. Es wird eine Vielzahl verschiedener Grabarten angeboten. Diese unterscheiden sich untereinander zum Beispiel hinsichtlich Gestaltung, Pflege und Verlängerungsmöglichkeit. So unterschiedlich die Menschen und ihre Lebensumstände sind, so unterschiedlich sind auch ihre Bedürfnisse hinsichtlich der letzten Ruhestätte.

Wir legen Wert darauf, dass Sie aus dem großen Angebot an Grabarten die für Sie richtige Grabart wählen können. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Grabarten auch einmal vor Ort. Es werden nicht auf jeden Friedhof alle Grabarten angeboten. Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner der Friedhofsverwaltung.

Anträge und Formulare sowie die Friedhofssatzung mit den Friedhofsgebühren finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.



Friedhof Lüningheide

Der Friedhof Lüningheide ist ein Waldfriedhof und der größte Friedhof der Alten Hansestadt Lemgo. Hier befinden sich unsere Urnenhainreihen- bzw. Urnenhainwahlgräber. Außerdem gibt es ein Bestattungsfeld, auf dem Bestattungen nach muslimischen Regeln möglich sind.

 

Friedhof Rintelner Straße

Der Friedhof Rintelner Straße ist ein Parkfriedhof, der in der Innenstadt Lemgos liegt. Die parkähnliche Anlage wird deshalb auch gerne für einen Spaziergang genutzt. Seit 2011 befindet sich hier auch der Gedenkstein Gräber in der Ferne, für Trauernde, die Angehörige weit entfernt begraben haben oder deren Grab unbekannt ist. Der Rintelner Friedhof ist historisch gewachsen: Viele der Grabmale stehen unter Denkmalschutz oder werden von der Stadt Lemgo als erhaltenswürdig angesehen. Der Friedhof ist auch die letzte Ruhestätte von Kriegstoten, die auf drei räumlich voneinander getrennten Gräberfeldern beigesetzt wurden. Es gibt ein Grabfeld für den Ersten und für den Zweiten Weltkrieg sowie einen Grabfeld für ausländische Soldaten, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter.
Im südöstlichen Bereich befindet sich der Neue Jüdische Friedhof. Er wurde als Nachfolger des am Ostertorwall gelegenen alten jüdischen Friedhofs angelegt. Beide jüdische Friedhöfe sind als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Lemgo eingetragen. Hier finden keine Bestattungen mehr statt.

 

Ortsteilfriedhöfe

In Brake, Entrup, Leese, Lüerdissen, Trophagen und Voßheide mit eigener Friedhofskapelle. In Hörstmar ohne eigene Friedhofskapelle. Eine Besonderheit findet sich in der Ortschaft Laubke. Hier sind die Ansprechpartner der Friedhofsverein Laubke.

 

Kirchliche Ortschaftsfriedhöfe

In den Ortschaften Brake, Brüntorf, Kirchheide, Lieme, Wahmbeck und Wiembeck gibt es außerdem kirchliche Friedhöfe. Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Kirchengemeinden.


Grabarten in Lemgo

Nicht alle Grabarten sind auf allen Friedhöfen verfügbar. Es empfiehlt sich vorher Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung zu halten. Die Ruhezeit beträgt bei Erdgrabstätten, mit Ausnahme der Kindergrabstätten, 30 Jahre. Für Urnengrabstätten ist die Ruhezeit auf 25 Jahre festgelegt. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Besonderheiten und Unterschieden der einzelnen Grabarten:

 

Reihengrabstätte

Reihengrabstätten sind nur für 1 Person vorgesehen und werden für eine Nutzungszeit bei Erdbestattungen von 30 Jahren und Urnenbestattungen von 25 Jahren erworben. Sie können weder verlängert noch kann der Standort ausgesucht werden. Die Pflege erfolgt durch die Angehörigen. Generell können die Reihen- und Wahlgrabstätten für Erd- oder Urnenbeisetzungen auch als pflegefreie Rasengrabstätten erworben werden. Die Grabgestaltung bei solchen Rasengrabstätten ist nur auf der Grabplatte möglich.

Wahlgrab

Wahlgrabstätten dienen der Beisetzung mehrerer Personen und werden für eine Nutzungszeit bei Erdbestattungen von 30 Jahren und Urnenbestattungen von 25 Jahren erworben. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden. In einer Erdwahlgrabstätte können 1 Erdbestattung und 1 Urnenbestattung oder 2 Urnenbestattungen erfolgen. In einer Urnenwahlgrabstätte können pro Grabstelle 2 Urnen beigesetzt werden. Die Pflege erfolgt durch die Angehörigen.

Kolumbarium

In den Urnenwänden können 2 Urnen pro Kammer beigesetzt werden. Die Kammern werden für 25 Jahre erworben, sie können jedoch auch verlängert werden. Verschlossen wird die Kammer durch eine Grabplatte, die individuell gestaltet werden kann.

Urnenhain

Auf einer mit Bäumen umstandenen Wiese ist in waldähnlicher Umgebung ein Urnenhain angelegt worden. Es sind Urnenhainreihengräber (für 1 Urne) und Urnenhainwahlgräber (für 2 Urnen) entstanden. Urnenhaingräber sind Urnen-Grabstätten und bilden um eine Stele eine gemeinsame Grabfläche. Da die Pflege der Gräber durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt wird, können diese Gräber nicht individuell (bspw. Bepflanzung) gestaltet werden. 
Auf Wunsch können Name, Geburts- und Sterbedatum der bestatteten Person auf den gemeinschaftlichen Gedenkstelen angegeben werden. Ein Nummernstein markiert die Stelle im Grabfeld, an der die Urne beigesetzt ist.

Anonymes Urnengrab

Die anonymen Urnengräber, möglich auf den Friedhöfen Lüningheide und Rintelner Straße, werden als Rasenfläche angelegt. An einer Gedenkstätte können Blumen niedergelegt werden; anderweitiger Grabschmuck und Bepflanzung sind nicht gestattet.

 


Weitere Informationen:

Lemgoer Friedhöfe

Bestattung


Downloadbereich

Friedhofsgebührensatzung (PDF)

Friedhofssatzung (PDF)

Datenschutzinformationen

 

Städtische Betriebe Lemgo

 

Herforder Straße 105

32657 Lemgo

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 7:30 - 16 Uhr

Freitag 7:30 - 12 Uhr

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