Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo beschließt:
a) den Bebauungsplan Nr. 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße erneut aufzustellen
b) für den Bebauungsplan Nr. 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße eine frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Die Stadtverwaltung Lemgo – Abteilung Stadtplanung - teilt mit, dass vom 19.04.2023 bis zum 23.05.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für den Bebauungsplan Nr. 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße“ durchgeführt wird.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um Gartenflächen im rückwärtigen Bereich zwischen den Häusern der Goethestraße und dem Pöstenweg im Nordosten des Stadtgebietes von Lemgo. In Teilen der Fläche, auf dem Flurstück 246 ist ein Gehölzbestand vorhanden, der forstrechtlich als Wald einzustufen ist.
Durch das vorliegende Bebauungsplanverfahren wird das Ziel verfolgt das bestehende Wohngebiet zu erweitern und die Nachfrage nach Wohnraum zu decken.
Die Gesamtgröße der zu überplanenden Fläche beträgt ca. 1,04 ha.
Es wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, dass durch Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen und auch Kettenhäuser bebaut werden kann. Eine Grundflächenzahl (Anteil der Fläche die überbaut werden kann) GRZ von 0,4 entsprechend dem § 17 (1) BauNVO in Kombination mit einer offenen sowie abweichenden Bauweise ermöglicht eine Bebauung in einer moderaten Dichte, die sich mit maximal zwei Vollgeschossen in die Umgebung integriert.
Im Plangebiet ist vorwiegend eine Flachdachbauweise mit Dachbegrünung festgesetzt. Die Installation von Photovoltaikanlagen ist bei dieser Festsetzung ebenfalls möglich, wenn die Dachbegrünung flächendeckend auf dem Dach zusätzlich realisiert wird.
Im westlichen Teilbereich ist in Bezug auf das Bestandsgebäude und die unmittelbar angrenzende Umgebung eine Satteldachbauweise festgesetzt.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine neu herzustellende Planstraße von der Straße „Hinter den Pösten“. Nach Süden erfolgt die Herstellung eines Fuß- und Radweges.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 01.18a „Pöstenweg / Goethestraße“ ist in dem beigefügten Kartenauszug grafisch dargestellt. Für die genaue Abgrenzung sind die in den Planunterlagen vorgenommenen Grenzeintragungen verbindlich
Die Planungsunterlagen können während der allgemeinen Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bzw. donnerstags bis 17.00 Uhr) im Bauamt in der Heustraße 36-38 gegenüber Raum 413, auf der Ebene 4, auf dem Bildschirm eingesehen werden. Während dieser Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum ausgelegten Bauleitplan.
Zusätzlich können die Unterlagen ab dem 19.04.2023 – 23.05.2023 online im Beteiligungsportal unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php eingesehen werden. In diesem Portal besteht ebenfalls die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

