|  Pressemitteilung

39. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans 26 01.68 „Südliche Liebigstraße“

Beteiligung der Öffentlichkeit

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  • Beschluss über die 39. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans 26 01_68 „Südliche Liebigstraße“ gem. § 2 BauGB
  • Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes 26 01.68 „Südliche Liebigstraße“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die Geltungsbereiche der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes 26 01.68 „Südliche Liebigstraße“ sind in den beigefügten Kartenauszügen grafisch dargestellt. Für die genaue Abgrenzung sind die in den Planunterlagen vorgenommenen Grenzeintragungen verbindlich.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet soll eine Erweiterung des Innovation Campus Lemgo (ICL) ermöglichen. Damit dies bedarfsgerecht möglich wird, ist ein multifunktionaler Nutzungskatalog in Bezug zum vorhandenen Campus geplant. Dadurch kann auf verschiedene Campusentwicklungen reagiert werden. Die naturschutzfachliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Grünstrukturen einen erhaltenswerten Lebensraum für Pflanzen und Tiere darstellen. Deshalb ist ein weiteres wesentliches Ziel diese Strukturen zu erhalten und zu schützen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Vorentwürfe der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 26 01.68 „Südliche Liebigstraße“ liegen in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 23. Juni 2023 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadt Lemgo, Heustr. 36 - 38, gegenüber der Information auf der Ebene 1 an der Aushangfläche im Besprechungsraum montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bzw. donnerstags bis 17.00 Uhr aus.

Während dieser Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum ausgelegten Bauleitplan.

Die Unterlagen können zusätzlich online im Beteiligungsportal unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php eingesehen werden. In diesem Portal besteht ebenfalls die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern.

Um eine Rücksprachemöglichkeit gewährleisten zu können wird empfohlen, sich telefonisch unter 05261 213-399 oder per Mail f.hanning@lemgo.de anzumelden. Für Fragen können Sie sich aber auch gern telefonisch an den Sachbearbeiter wenden.

Bekanntmachungsanordnung
Folgende Beschlüsse werden hiermit gemäß der Verordnung über die Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) öffentlich bekannt gemacht.

  • Beschluss über die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 22.02.2022
  • Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 26 01.68 „Südliche Liebigstraße“ vom 14.03.2023
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan 26 01.68 „Südliche Liebigstraße“ vom 14.03.2023

Der Wortlaut der bekanntgemachten Beschlüsse stimmt mit den Beschlüssen des Stadtentwicklungsausschusses des Rates der Alten Hansestadt Lemgo vom 22.02.2022 und 14.03.2023 überein. Es wurde nach § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO verfahren.