Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen für jedes Grundstück mindestens einen Abfallbehälter für Restmüll -vierwöchentliche Entleerung- und einen Abfallbehälter für Bioabfälle -vierzehntägliche Entleerung- zu benutzen. Die An-, Ab- und Ummeldung muss schriftlich oder persönlich durch den Grundstückseigentümer, den Hausverwalter oder einen Bevollmächtigten erfolgen.
Abhol-Rhythmus der Mülltonnen:
Zur Abfuhr müssen die Tonnen am Abholtag ab 06:00 Uhr bereit stehen.
Beistellsäcke:
Falls Sie kurzfristig einmal mehr Abfälle (Restmüll oder Biomüll) entsorgen müssen, können Sie 70-Liter -Beistellsäcke gegen eine Gebühr von 3,00 EUR u.a. bei den folgenden Stellen erwerben:
Diese werden einfach am jeweiligen Abfuhrtermin neben die entsprechende Mülltonne gestellt.