Gestattungsverträge &

Schachtdatenblatt

Bei der Herstellung von Neubauten kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem das Gebäude an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wird.

Die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung im öffentlichen Straßenraum wird hierbei durch die Stadt Lemgo ausgeführt und kostenmäßig getragen. Die Herstellungskosten sind im Kanalanschlussbeitrag enthalten.

Die Herstellung des Übergabeschachtes ist seit 11.08.1994 auch über den Kanalanschlussbeitrag abgedeckt. Bei Grundstücken, die nach diesem Datum zum Beitrag veranlagt worden sind oder noch veranlagt werden, stellt die Stadt Lemgo auch den Übergabeschacht her. Bei Grundstücken, für die der Kanalanschlussbeitrag vor diesem Datum gezahlt worden ist, muss der Grundstückseigentümer den Schacht auf eigene Kosten herstellen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Übergabeschacht auf bereits bebauten Grundstücken nachgerüstet wird.

Da der Übergabeschacht in Lemgo Teil der öffentlichen Abwasseranlage ist und von der Stadt Lemgo übernommen wird, werden an ihn spezielle Anforderungen gestellt. Diese sind im folgenden Merkblatt zusammengefasst.