Beratung und Förderung für Denkmäler und Gebäude

mit erhaltenswerter Bausubstanz

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben heute einen gesicherten Platz im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lemgo.

Die Sanierung und der Erhalt von Baudenkmälern und stadtbildprägenden Gebäuden stellen alle am Prozess Beteiligten vor besondere Aufgaben und Herausforderungen. Daher gibt es für sie Unterstützung durch gesonderte Beratung und Förderung.


Welche Unterstützungsangebote gibt es?


Bei allgemeinen, planerischen und baulichen Fragen rund um Sanierung, Erhalt oder Veränderungswünschen bei Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz ist der Denkmalpfleger der Stadt Lemgo kompetente Anlaufstelle. Je nach konkretem Anliegen vermittelt er Sie bei Bedarf an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weiter.


Förderprogramme und konkrete Beratungsangebote


Einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme und konkreten Beratungsangebote finden Sie nachfolgend. Welche Fördermöglichkeiten zu Ihrem Vorhaben passen, hängt u.a. von der Lage des Gebäudes ab.

 

Liegt Ihr Gebäude außerhalb des Sanierungsgebietes Historischer Stadtkern und Erweiterungsbereich und ist in die Denkmalliste eingetragen?

In diesem Fall kann Förderung gemäß der Pauschalzuweisung des Landes NRW für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen beantragt werden.

Es dürfen nur Maßnahmen gefördert werden, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines Baudenkmals erforderlich sind. Eine Denkmalrechtliche Erlaubnis für die geplante Maßnahme ist notwendig. Typische Fördergegenstände sind Fenstererneuerung, Dacheindeckung oder sonstige charakteristische Merkmale des Denkmals. Die Zuschusshöhe beträgt max. 10.000,- €.

Dem Antrag müssen mindestens zwei Kostenvoranschläge beigefügt werden. Vor der Beantragung und der Bewilligung der Zuwendung darf mit der Ausführung nicht begonnen werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht trotz Antragsstellung nicht. Die Möglichkeit der Förderung aus der Stadtpauschale besteht grundsätzlich nur, wenn keine anderen Förderungen in Anspruch genommen werden.

zur Antragstellung

 

Liegt Ihr Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes Historischer Stadtkern und Erweiterungsbereich?

In diesem Fall könnte die Städtebauförderung für Sie in Frage kommen.


Nutzen Sie außerdem das Beratungsangebot vom Energie- und Umweltzentrum Lemgo

Im Energie- und Umweltzentrum Lemgo – dem EUZ - finden Sie zusätzlich Beratung zu BEG/KfW-Fördermitteln für Baudenkmäler im Sanierungsgebiet, die insbesondere für Maßnahmen der energetischen Sanierung in Frage kommen.

Übrigens – Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden erhalten vom Staat neben der direkten Förderung über Kommunen und Bezirksregierungen Unterstützung in Form von Steuervergünstigungen für die Pflege und die Erhaltung von Denkmälern. Näheres dazu gibt es in der Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in NRW“.
 

 

Downloads:
Broschüre Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen
Denkmalförderung in Lemgo