Als Bewohner im Bereich bestimmter Parksonderzonen können Sie für Ihr Kraftfahrzeug eine Sonderparkberechtigung erhalten. Diesen Parkausweis können Sie im Bürgerbüro oder in der Abteilung Straßenverkehr beantragen.
Bewohner sind nur diejenigen Personen, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Personen mit Nebenwohnsitz müssen einen eigenen Haushalt führen.
Das Kraftfahrzeug, für das eine Sonderparkberechtigung gewährt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller ausschließlich genutzt werden.
Weiter darf kein anderweitiger privater Stellplatz für das Kraftfahrzeug zur Verfügung stehen und jeder Haushalt erhält nur einen Parkausweis.
Hinweis:
Der Ausweis ist ein Jahr 1 Jahr gültig. In Ausnahmefällen 3 Jahre.
Die Gebühr beträgt 30 EUR für 1 Jahr. Bei einem Fahrzeugwechsel ist die Änderung gebührenfrei.