Ablichtungen von Schriftstücken, z.B. Zeugnisse können im Bürgerbüro der Alten Hansestadt Lemgo amtlich beglaubigt werden. Besteht ein Schriftstück aus mehreren Blättern muss der ursprüngliche Zusammenhang erkennbar sein.
Auch Beglaubigungen von Unterschriften können im Bürgerbüro vorgenommen werden:
Für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) ist das Standesamt, das die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat, zuständig.
Notwendige Unterlagen:
zusätzlich bei Beglaubigungen von Unterschriften:
(EC-Kartenzahlung möglich)