Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht. Gewerbetreibende benötigen für bestimmte Angelegenheiten einen derartigen Auszug.
Beantragung für juristische Personen (Gewerbe) im Ordnungsamt (auch online möglich)
Beantragung für natürliche Personen: im Bürgerbüro (online möglich)
Falls der Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt zu einer Behörde geschickt werden muss, wird bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde benötigt.
Notwendige Unterlagen:
Gewerbeordnung