Ab 01. Januar 2021 können Unionbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes eID-Karten beantragen.
Das Mindestalter für die Ausstellung beträgt 16 Jahre. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre.
Sie können damit die Online-Ausweisfunktion (analog zum deutschen Personalausweis) für sich verfügbar machen. Sie dient nicht als Ausweisdokument, da sie weder Lichtbild noch Unterschrift enthält.
Bei Fragen rund um die eID-Karte beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
(EC-Kartenzahlung möglich)
Lieferzeit und Abholung der eID-Karte: