Die Alte Hansestadt Lemgo heißt Sie, als Neubürger, herzlich willkommen.
Das Bürgerbüro bemüht sich, Ihnen die erforderlichen Formalitäten so leicht wie möglich zu machen.
Was ist bei einer Anmeldung in Lemgo zu beachten ?
- Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen
- Sie müssen die Anmeldung persönlich vornehmen
- Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen und Vordrucke zur Anmeldung
Denken Sie daran, auch anderen Organisationen den Wohnungswechsel mitzuteilen.
(Banken, Krankenkassen, Telekom, Stadtwerke, Vereine usw.)
Besonderheiten:
- Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann die Anmeldung durch einen Vertreter mit dem ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Meldeschein und der darauf vorgedruckten Vollmacht vorgenommen werden
- Sie sind verheiratet und haben minderjährige Kinder?
Eine Person kann die Anmeldung für die ganze Familie erledigen, volljährige Kinder müssen sich selbst anmelden bzw. Ihnen den unterschriebenen Meldeschein + Vollmacht mitgeben
- Ziehen minderjährige Kinder erstmals mit einem Elternteil in eine neue Wohnung, benötigen wir von beiden Elternteilen eine Einverständniserklärung!
Anmeldung aus dem Ausland:
- Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und nicht im Inland gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach Ablauf von 3 Monaten
- Die Anwesenheit aller Personen, die angemeldet werden sollen, ist zwingend notwendig
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