Wenn Sie aus der Alten Hansestadt Lemgo wegziehen und eine neue Wohnung im Bundesgebiet beziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich.
Sie müssen sich lediglich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Ziehen Sie ins Ausland, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit sich schon eine Woche vor dem Auszug
abzumelden.
Notwendige Unterlagen