Für das
im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Sondernutzungserlaubnis wird erteilt aufgrund der Sondernutzungssatzung, im historischen Stadtkern in Verbindung mit den vom Rat der Stadt Lemgo erlassenen Gestaltungsrichtlinien.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Alten Hansestadt Lemgo und ist je nach Nutzungsart und -dauer in unterschiedlicher Höhe zu entrichten.
Lagepläne oder Skizzen der Sondernutzung bei Anträgen für die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Baumaschinen, Geräten, Mulden oder Baugerüsten