Eine Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie keinen gültigen Personalausweis oder, als ausländischer Staatsangehöriger, nur einen Pass besitzen. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden. Sie wird zum Beispiel zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötigt.
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird für eine Eheschließung benötigt.
Die Lebensbescheinigung wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.
Bundesmeldegsetz