Für Kinder kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in Lemgo gemeldet ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Dazu ist auch eine Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes
Bei Fragen rund um den Kinderreisepass beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
Besonderheiten:
(EC-Kartenzahlung möglich)
Passgesetz