Forst und Grün Lemgo vergibt Jagdnutzungen im Stadtwald auf den betriebseigenen Flächen durch Verpachtung von Eigenjagdbezirken und Vergabe von Pirschbezirken.
Die Verpachtung des Jagdrechtes gem. § 11 Landesjagdgesetz erfolgt grundsätzlich nach dem schriftlichen Meistgebot (Submission) aus den abgegebenen gültigen Geboten.
In den „Pirschbezirken“ wird für jeweils 2 Jahre ein bestimmtes Abschusskontingent für einen definierten Bereich gegen Entgelt vergeben (Festwertverfahren und Verlosung).
Alle geplanten Vergaben werden rechtzeitig vorher in geeigneten Medien (Tageszeitung oder Fachzeitung) veröffentlicht.
Bundes- und Landesjagdgesetz