Sie können Ihren Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung im Bürgerbüro abgeben, dieser wird dann an die Landesrundfunkanstalt ARD, ZDF, Deutschlandradio – Beitragsservice zur Entscheidung weitergeleitet.
Hinweise:
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühr haben z.B.:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Empfänger von Asylbewerberleistungen
- Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Hilfe zur Pflege / Pflegezulagen
- Empfänger von Blindenhilfe / taubblinde Menschen
Anspruch auf eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr haben z.B.:
- Blinde / Sehbehinderte mit Grad der Behinderung min. 60 %
- Behinderte mit Grad der Behinderung min. 80 %
Einwohnermeldeamt
Einwohnerregister